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44 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
2. StRÄG 1987
Der Entwurf einer Strafgesetznovelle von 1985 sowie eine E 184 des OGH
im Jahre 1986, in der das Löschen eines Computerprogramms als
» Sachbeschädigung durch Unbrauchbarmachen « 185 beurteilt wurde,
bildeten den AnstoĂź zu regen Diskussionen in der Lehre um die Sach-
eigenschaft von Computerprogrammen und die diesbezĂĽgliche An-
wendbarkeit der klassischen Sachbeschädigung ( § 125 ). Inzwischen
hatte der Gesetzgeber seine diesbezĂĽglichen legistischen Bestrebun-
gen finalisiert und reagierte mit dem StRÄG 1987 auf diese neuen Kri-
minalitätsformen durch Füllung der dogmatischen Lücke mit dem
neuen Straftatbestand des § 126 a bezüglich » gespeicherter « Daten.186 In
der Lehre wurde mehrfach die Meinung vertreten, dass etwa hins einer
» Beschädigung « von Daten gar keine Lücke bestehe.187 In den GMat 188
wird dazu erläutert, dass es zweifelhaft sei, ob es sich bei gespeicher-
ten Daten überhaupt um ( körperliche ) Sachen iSd StGB handle. Aus
diesem Grund sei es in Anbetracht von automationsunterstĂĽtzt ĂĽber-
mittelten Daten notwendig, den Schutz gegen unbefugte Eingriffe – ge-
rade auch in der Phase ihrer Verarbeitung – gehörig zu gewährleisten
und den strafrechtlichen Schutz vor einer unbefugten Datenbeschä-
digung durch einen neuen Straftatbestand deutlich klarzustellen.
Ebenso wird bereits auf den Datenbegriff des DSG 1978 verwiesen, wo-
bei ĂĽber die dort erforderliche Personenbezogenheit der Daten hinaus
in § 126 a Abs 2 idF BGBl 605 / 1987 der deliktsspezifische Legalbegriff
der Daten bereits näher definiert wurde. Darunter verstand man schon
damals sowohl personenbezogene und nicht personenbezogene Daten
als auch Programme.
Mit dem Inkrafttreten des StRÄG 1987 189 am 1. März 1988 wurden
letztendlich zwei – nach den GMat abschließende 190 – Strafbestimmun-
184 Siehe OGH 12. 2. 1986, 9 Os 2 / 86.
185 Siehe unten S 239.
186 Vgl idS JAB 359 BlgNR XVII. GP, 17.
187 Zur Diskussion in der Lehre vgl Fuchs, RdW 1985, 330; Jaburek / Schmölzer, Compu-
ter-Kriminalität, 53 ff; Seiler, Kritische Anmerkungen zum StRÄG 1987 betreffend
den Besonderen Teil des StGB, JB1 1989, 746; Seiler in SbgK § 125 Rz 6 ( Stand Au-
gust 1994 ); Triffterer in SbgK § 126 a Rz 3 ( aF Stand Dezember 1992 ); vgl weiters Ko-
menda / Madl in SbgK § 126 a Rz 3 ( Stand Juni 2013 ); Schmölzer, EDVuR 1988, 20.
188 Vgl JAB 359 BlgNR XVII. GP, 17.
189 StRÄG 1987, BGBl 605 / 1987.
190 Siehe JAB 359 BlgNR XVII. GP, 16.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik