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Das materielle Computerstrafrecht
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59 Ausgangssituation, Begrifflichkeiten und Rechtsentwicklung Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ schützen.277 Anstelle des RB wurde daher eine Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme 278 ausgearbeitet, die das materielle Strafrecht und die Verfahrensvorschriften der Mitgliedstaaten stärker als bisher angleichen soll. Nach Meinung der Kommission werden durch das Regelungsinstrument einer Richtlinie die Ziele des Vorschlags ( und schließlich auch die Bekämpfung der Computerkriminalität ) besser erreicht. Straftäter würden auf diese Weise davon abgehalten werden, sich in Mitgliedstaaten zu begeben, in denen Cyberangriffe weniger hart bestraft werden. Des Weiteren würden einheitliche Definitionen den Austausch von Informationen und die Erhebung und den Abgleich relevanter Daten für die Strafverfolgung fördern und die Wirkung von Präventivmaßnahmen in der EU sowie die internationale Zusammen- arbeit verstärken.279 Die Kommission berichtete bereits im Jahr 2008 280, dass der EU-RB 2005 / 222 / JI nicht auf Bedrohungen durch sog » Bot- nets « ausgerichtet war, welche aber in jüngster Zeit insb durch massive gleichzeitige Angriffe auf Informationssysteme in Erscheinung traten. Die Richtlinie sollte daher diesen » neuen « Methoden der Internetkri- minalität Rechnung tragen. Am 14. 08. 2013 wurde die Richtlinie 2013 / 40 / EU über Angriffe auf Infor- mationssysteme und Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2005 / 222 / JI 281 kundgemacht, welche am 03. 09. 2013 in Kraft getreten ist und bis zum 04. 09. 2015 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss.282 Ein etwaiger Umsetzungsbedarf wurde auch von der Arbeitsgruppe » StGB 2015 « untersucht und in ihrem Abschlussbericht angemerkt.283 277 Siehe dazu den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Angriffe auf Informationssysteme und zur Aufhebung des Rah- menbeschlusses 2005 / 222 / JI des Rates KOM ( 2010 ) 517 endg 9. 278 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Angriffe auf Informationssysteme und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2005 / 222 / JI des Rates KOM ( 2010 ) 517 endg. 279 Siehe dazu KOM ( 2010 ) 517 endg 9. 280 Bericht der Kommission an den Rat auf der Grundlage von Artikel 12 des Rahmen- beschlusses des Rates vom 24. Februar 2005 über Angriffe auf Informationssys- teme, KOM ( 2008 ) 448 endg. 281 Richtlinie 2013 / 40 / EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. August 2013 über Angriffe auf Informationssysteme und zur Ersetzung des Rahmenbe- schlusses 2005 / 222 / JI des Rates, ABl L 2013 / 218, 8. 282 Siehe dazu weiterführend Sonntag, Die EU-Richtlinie über Angriffe auf Informati- onssysteme, jusIT 2014 / 2, 8. 283 Bericht des Bundesministers für Justiz über die Fortschritte der Reformgruppe zum Strafgesetzbuch aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 29. 4. 2014, E 17-NR / XXV. GP; » StGB 2015 « Bericht der Arbeitsgruppe, III-104 BlgNR
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Das materielle Computerstrafrecht
Title
Das materielle Computerstrafrecht
Author
Christian Bergauer
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
700
Keywords
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Categories
Informatik
Recht und Politik

Table of contents

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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