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Das materielle Computerstrafrecht
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153 Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ Nicht nur in Anbetracht des Prinzips der Einheit der Rechtssprache, sondern gerade auch was die Rechtssicherheit anlangt, wäre eine kon- sequente Verfolgung einer einheitlichen Terminologie äußerst wün- schenswert. 10. Subjektive Tatseite Bezüglich sämtlicher objektiver Tatbestandsmerkmale des § 51 DSG 2000 wird Tatbildvorsatz im Mindeststärkegrad eines dolus eventualis gefordert. Darüber hinaus ist das Delikt mit zwei alternativ zu erfüllenden überschießenden Innentendenzen ausgestattet, die § 51 DSG 2000 zu einem kumulativen Mischdelikt auf subjektiver Tatseite machen.724 Dies bedeutet, dass faktisch zwei selbstständige Delikte mit demsel- ben objektiven Tatbestand und derselben Strafdrohung unter § 51 DSG 2000 zusammengefasst wurden. Wie bereits eingangs zu dieser Bestim- mung erwähnt, muss der Täter im Tatzeitpunkt entweder einen Berei- cherungsvorsatz oder eine Schädigungsabsicht haben. Für den Berei- cherungsvorsatz reicht dolus eventualis aus, die Schädigungsvariante verlangt Absicht iSd § 5 Abs 2. Es muss dem Täter gerade darauf an- kommen, den Betroffenen in seinem Geheimhaltungsanspruch nach § 1 Abs 1 DSG 2000 zu schädigen. Die beiden alternativ vom Täter an- gestrebten Ziele müssen jeweils durch die Tathandlungen unmittelbar erreicht werden wollen ( arg » dadurch « ).725 11. Sonstiges § 51 DSG 2000 ist seit der DSG-Nov 2010 ein reines Offizialdelikt 726, das mit einer Subsidiaritätsklausel zu anderen Bestimmungen, die mit strengerer Strafe bedroht sind, ausgestattet wurde. Es fällt gem § 30 Abs 1 StPO in die sachliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts. 724 Siehe Bergauer, ÖJZ 2013 / 113, 958. 725 Vgl auch Salimi in WK 2 DSG § 51 Rz 57 f. 726 Davor handelte es sich um ein Ermächtigungsdelikt.
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Das materielle Computerstrafrecht
Title
Das materielle Computerstrafrecht
Author
Christian Bergauer
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
700
Keywords
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Categories
Informatik
Recht und Politik

Table of contents

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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