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164 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
b. Nachrichten
Art 3 CCC liefert hins des Nachrichtenbegriffs keine derartige Vorgabe,
da dieser lediglich von » non-public transmissions of computer data «
spricht. Art 1 lit b CCC versteht unter Computerdaten » any represen-
tation of facts, information or concepts in a form suitable for proces-
sing in a computer system, including a program suitable to cause a
computer system to perform a function « Da jedoch § 119 a auf alle von
der CCC fokussierten Daten abstellt, wird den Verpflichtungen aus der
CCC nur durch das Normenpaket §§ 119 und 119 a gehörig Rechnung
getragen. Die CCC will lediglich ein Mindestschutzniveau 791 sicherstel-
len, weshalb es auch den Vertragsstaaten unbenommen bleibt, stren-
gere Schutzmaßnahmen, wie etwa für den Bereich der Inhaltsdaten,
vorzusehen. Doch ist § 119 historisch betrachtet nicht ( nur ) die Reak-
tion auf internationale Vorgaben, sondern rekurriert bereits seit seiner
Stammfassung 792 auf die verfassungsrechtliche Grundlage des Art 10 a
StGG 793. 794 Zweck des Art 10 a ist der Schutz aller » nicht für die Öffent-
lichkeit bestimmten, im Wege des Fernmeldeverkehrs übermittelten
Nachrichten oder Mitteilungen «.795 Daher werden von Art 10 a StGG
jedenfalls Inhaltsdaten geschützt. Ob darüber hinaus auch Verkehrs-
daten erfasst sind, ist strittig. Nach der überwiegenden verfassungs-
rechtlichen Lehre sind die Daten, die den Informationsverkehr betref-
fen, außerhalb des Schutzbereichs angesiedelt 796, wobei erst jüngst
der VwGH in einem obiter dictum den Anwendungsbereich auch auf
791 Siehe Plöckinger in Plöckinger / Duursma / Helm, Aktuelle Entwicklungen, 113 ( 113 ).
792 Siehe dazu die Fassung BGBl 60 / 1974.
793 RGBl 142 / 1867 verfassungsrechtlich verankert mit BGBl 8 / 1974.
794 Strafrechtliches und grundrechtliches Rechtsgut sind im Kern identisch, weshalb
die Erl zu Art 10 a StGG ausdrücklich einladen, für dessen Auslegung auch die
GMat zu § 119 StGB heranzuziehen; siehe Wiederin in Korinek / Holoubek ( Hrsg ),
Bundesverfassungsrecht. Bd III Art 10 a StGG Rz 12 ( Stand 2001 ).
795 Siehe JAB 960 BlgNR XIII. GP, 2.
796 Siehe dazu Berka, Verfassungsrecht 5, Rz 1428; weiters Wessely, Das Fernmeldege-
heimnis – ein unbekanntes Grundrecht ?, ÖJZ 1999, 491; auch Wiederin in Kori-
nek / Holoubek, Bundesverfassungsrecht Art 10 a StGG Rz 12 mwN; jüngst auch
VfGH 29. 06. 2012, B 1031 / 11; siehe die Meinungen zusammenfassend auch Kalteis,
Polizeiliche Ermittlung von IP-Adressen nur mit richterlicher Genehmigung ?, ZfV
2013 / 246, 184.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik