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Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
son anzufragen, ob sie die Ermächtigung erteilt. Wird diese verweigert,
so ist jede weitere Ermittlung gegen die betreffende Person unzulässig
und das Verfahren einzustellen. Die Ermächtigung gilt als verweigert,
wenn die berechtigte Person sie nicht binnen vierzehn Tagen nach An-
frage erteilt.
Spätestens jedoch muss die Ermächtigung gem § 92 Abs 2 StPO bei
Einleitung diversioneller MaĂźnahmen oder Einbringen der Anklage
vorliegen und kann bis zum Schluss des Beweisverfahrens erster Ins-
tanz auch zurĂĽckgenommen werden.
Als Verletzte werden im Sinn dieser Bestimmung zunächst dieje-
nigen verstanden, zu deren Kenntnisnahme die Nachricht bestimmt
ist. SchlieĂźlich kommt im Fall des Kompromittierens einer Nachrich-
tenĂĽbertragung auch der Absender der Nachricht als ein Verletzter in
Betracht.974
Aufgrund der Strafdrohung ist sachlich das Bezirksgericht zustän-
dig ( § 30 Abs 1 StPO ).
D. Missbräuchliches Abfangen von Daten
( § 119 a )
§ 119 a ( 1 ) Wer in der Absicht, sich oder einem anderen Unbefugten von
im Wege eines Computersystems ĂĽbermittelten und nicht fĂĽr ihn be-
stimmten Daten Kenntnis zu verschaffen und dadurch, dass er die Da-
ten selbst benĂĽtzt, einem anderen, fĂĽr den sie nicht bestimmt sind,
zugänglich macht oder veröffentlicht, sich oder einem anderen einen
Vermögensvorteil zuzuwenden oder einem anderen einen Nachteil zu-
zufĂĽgen, eine Vorrichtung, die an dem Computersystem angebracht
oder sonst empfangsbereit gemacht wurde, benĂĽtzt oder die elektro-
magnetische Abstrahlung eines Computersystems auffängt, ist, wenn
die Tat nicht nach § 119 mit Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu
sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
( 2 ) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.975
974 Siehe dazu ErlRV 1166 BlgNR XXI. GP, 26 mit Verweis auf Leukauf / Steininger, StGB 3
§ 119 Rz 22.
975 BGBl 60 / 1974 idF I 56 / 2006.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik