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Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
Programm stellt eine Verbindung mit Zielsystemen innerhalb des » AR-
PANET « her und replizierte sich in diese Systeme. Die Programmkopie
ließ auf den infizierten Rechnern die Meldung » I’m the creeper, catch
me if you can « erscheinen.1239 Zur gezielten Entfernung dieses Compu-
terwurms wurde » Reaper « programmiert, der sich ebenfalls im ARPA-
NET selbstständig bewegen konnte, um Creeper-Programmkopien auf-
zusuchen und zu löschen. Ähnlichkeiten mit Creeper hatte auch der
aus dem Jahr 1988 bekannt gewordene » Morris-Wurm « 1240, der von ei-
nem Studenten des MIT entwickelt wurde und öffentlich zugängliche
Netzwerke durch Mehrfachbefall lahmgelegt hat. Der Morris-Wurm
wurde daher auch als » Internetwurm « bezeichnet.
Wie auch Computerviren bestehen Computerwürmer im Wesentli-
chen aus dem » Infektionsmechanismus «, dem » Payload « und ggf einer
» Trigger-Funktion «.
In vielen Fällen verbreiten sich Würmer selbsttätig über Sicherheits-
lücken in Betriebssystemen bzw Anwendungsprogrammen ( sog » Netz-
würmer « oder » Webwürmer « ) oder E-Mail-Adressbücher ( sog » E-Mail-
Würmer « ) der Angriffsobjekte.1241 Einige Vertreter dieser Malware sind
an die Mitwirkung der Opfer gebunden, die das E-Mail mit dem ge-
fährlichen Wurm erst öffnen müssen, damit das Programm ausgeführt
werden kann. Andere wiederum gehören zur Kategorie der » selbststar-
tenden Computerwürmer «, bei denen das Opfer selbst keine Aktion
mehr tätigen muss, um das Schadprogramm zu laden ( zB der » Sasser-
Wurm « 1242 ).1243 Eine aktive Internetverbindung reicht für die Infektion
und die Schädigung bereits aus.1244
( Exkurs Ende )
1239 Siehe Winterer, Windows, 124; vgl auch Chip Online, Creeper: Der erste Computer-
Wurm wird 40, < www.chip.de / news / Creeper-Der-erste-Computer-Wurm-wird-40_
51912666.html > ( 01. 04. 2014 ).
1240 Der nach seinem Programmierer Robert T. Morris benannt wurde; vgl Winterer, Vi-
ren, 140 ff; siehe auch Harley / Slade / Gattiker, Anti-Viren-Buch, 405.
1241 Vgl Winterer, Windows, 130.
1242 Siehe mehr dazu auf S 539.
1243 Siehe Harley / Slade / Gattiker, Anti-Viren-Buch, 101.
1244 Auch die sog » Drive-by-Download «-Methode führt dazu, dass nach einem Down-
load eines Programms von einer Website, das Programm ( zB der Computerwurm )
selbstständig ausführt wird.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik