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342 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
net. In weiterer Folge soll mit diesem Kartenfalsifikat samt duplizier-
tem Datensatz und PIN, Bargeld an einem Bankomaten ( im Ausland )
behoben werden. Skimming lässt sich aber ebenso durch das Duplizie-
ren von Chip-Karten realisieren. Innerhalb Europas sind die Banko-
maten technisch mit dem sog » EMV-Verfahren « ausgestattet, weshalb
Kartenduplikate grundsätzlich erkannt werden. Lediglich im europä-
ischen Ausland ist die Verwendung von reinen Magnetstreifenkarten
zur Geldbehebung noch möglich.
( Exkurs Ende )
Sowohl das Sich-Verschaffen der PIN als auch das Auslesen der Kon-
tozugangsinformationen des Magnetstreifens können grundsätzlich
nur dann unter § 126 c Abs 1 subsumiert werden, wenn der Täter diese
Zugangscodes zur Verwirklichung eines BetrĂĽgerischen Datenverarbei-
tungsmissbrauchs ( § 148 a ) gebrauchen will, zB durch widerrechtliche
Verwendung im Online-Banking-System des Opfers oder an einer Ban-
komatkassa ( sog » POS 1683-Terminal « ) zur Bezahlung von Waren.
Aus kriminalpolitischen Gründen wäre es mE aber ebenso not-
wendig, den Straftatbestand des Diebstahls ( § 127 ) als eines der
( Haupt- ) Delikte in § 126 c Abs 1 Z 1 aufzunehmen.1684 Dies ist nämlich
schon dadurch indiziert, dass zB das Sich-Verschaffen einer PIN oder
das Auslesen der Kontozugangsdaten einer Zahlungskarte, um in wei-
terer Folge eine unbefugte Geldabhebung an einem Bankomaten vor-
zunehmen, nach Ansicht des OGH als Diebstahl iSd § 127 zu qualifi-
zieren ist.1685 AusdrĂĽcklich stellte der OGH dabei auch auf unbefugt
hergestellte Bankomatkarten-Duplikate ab.1686
Nach dieser Auffassung wäre in unserem Beispielsfall das Vorbe-
reitungsdelikt des § 126 c nicht anwendbar, was einen gravierenden
kriminalpolitischen Widerspruch bedeutet.1687 Man könnte hier wohl
1683 » Point of Sale «.
1684 Siehe dazu bereits grundlegend Bergauer in BMJ, 35. Ottensteiner Fortbildungsse-
minar, 27 ( 31 ).
1685 Siehe statt vieler RIS-Justiz RS0093560 mwN; ebenso Schmölzer, Die unbefugte Ver-
wendung einer fremden Bankomatkarte – Strafrechtliche Aspekte, EDVuR 1990,
30; aA Bertel / Schwaighofer, BT I 12 § 148 a Rz 2 mwN.
1686 Vgl OGH 30. 10. 1990, 15 Os 79 / 90.
1687 Vgl Bergauer, RZ 2006, 82; weiters Bergauer in BMJ, 35. Ottensteiner Fortbildungs-
seminar, 27 ( 31 ); zust auch Reindl-Krauskopf, Das Phänomen » Phishing «, SIAK-
Journal 2007, 2 ( 11 ).
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik