Page - 395 - in Das materielle Computerstrafrecht
Image of the Page - 395 -
Text of the Page - 395 -
395
Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
henden umfangreichen Sprachvorrat zu bedienen, um Problemlösun-
gen in verbaler oder formaler Art zu beschreiben.1921 Auch besitzt nicht
jeder Prozessor dieselben Fähigkeiten, was die Verständigung zudem
erschwert. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um Problemlö-
sungen dem Prozessor verständlich zu machen:
Die erste Alternative bot in den Anfängen der Informatik die ein-
zige Möglichkeit, um überhaupt Programme von einem Prozessor aus-
führen zulassen. Sie besteht darin, nur Sprachelemente in einem for-
malisierten Algorithmus 1922 zu verwenden, mit denen der jeweilige
Prozessor auch umgehen kann ( maschinennahe Programmierung mit-
tels Assemblersprache ).1923
Die zweite Alternative gestattet, einen Beschreibungsformalismus
zu wählen, mit dem sich die Problemlösungsvorschriften ohne Rück-
sicht auf den jeweiligen Prozessor darstellen lassen. Dazu wird jedoch
ein » Übersetzer « benötigt, der alle Sätze einer Quellsprache in gleich-
bedeutende Sätze einer Zielsprache transformiert ( problemorientierte
Programmierung ).1924 Ein derartiger Übersetzungsvorgang kann auf
unterschiedliche Arten durchgeführt werden.
Beim » Kompilieren « übersetzt ein Compiler den Quellcode 1925 ei-
nes Programms einer problemorientierten Programmiersprache auf
einmal in den Maschinencode 1926. Wobei erst nach einer vollständi-
gen Analyse des Programms und bei Fehlerfreiheit der strengen Syn-
tax eine vom jeweiligen Prozessor eines entsprechenden Prozessortyps
verarbeitbare Binärdatei entsteht ( zB .exe-Datei ). Das so entstandene
Objekt-Programm kann dann beliebig oft ausgeführt werden, ohne
dass eine erneute Analyse der Anweisungen durchgeführt wird.1927
Eine weitere Form der Übersetzung kann über sog » Interpreter « re-
alisiert werden. Dabei wird der entsprechende Algorithmus eines Com-
puterprogramms zeilenweise in Laufzeit analysiert und von einem eige-
1921 Siehe zu diesen Ausführungen Balzert, Lehrbuch 2, 72 ff.
1922 Rechenvorschrift oder Handlungsanweisung zur Lösung mathematischer Prob-
leme ( siehe zu Algorithmen allgemein Kersken, IT-Handbuch 5, 33 f bzw 91 ).
1923 Die Assemblerprogrammierung kommt aber auch heute noch in den unterschied-
lichsten Bereichen zum Einsatz.
1924 Siehe dazu ausf Balzert, Lehrbuch 2, 74.
1925 Darunter versteht man die formale Notation des Computerprogramms in einer
Programmiersprache ( Source Code ).
1926 In den Befehlssatz des Prozessors übersetzter Object Code ( sog » Maschinenspra-
che « ).
1927 Siehe Balzert, Lehrbuch 2, 84 ff.
back to the
book Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik