Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Informatik
Das materielle Computerstrafrecht
Page - 411 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 411 - in Das materielle Computerstrafrecht

Image of the Page - 411 -

Image of the Page - 411 - in Das materielle Computerstrafrecht

Text of the Page - 411 -

411 Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ b. Die umstrittene Täuschungsbestimmung des § 108 Wie bereits ausgeführt, spricht sich – entgegen vieler Lehrmeinun- gen – der OGH für eine weite Auslegung der tatbildlichen » Rechte « aus, wobei er grundsätzlich jedes konkrete ( Individual- ) Recht als darunter subsumierbar erachtet.1993 Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Strafbestimmung hat der Gerichtshof nicht.1994 Darüber hinaus ist dem Verbot, Rechtsvorschriften von vornherein ihren normativen Gehalt abzusprechen und dem Gesetzgeber zu unterstellen, überflüs- sige oder inhaltslose Normen zu schaffen, folgend, die Suche eines konkreten Anwendungsbereichs indiziert, welche mE im hier interes- sierenden Zusammenhang in § 1 Abs 1 DSG 2000 einen Erfolg verbu- chen kann.1995 § 108 Abs 1, dessen hauptsächlicher Zweck dem Schutz der Autono- mie der Person und der Willensbildungsfreiheit 1996 dient, was ua aus der systematischen Einordnung dieser Bestimmung unter die Frei- heitsdelikte hervorgeht, stellt – wie oben bereits ausgeführt – im We- sentlichen auf eine » Täuschungshandlung « zur Beeinträchtigung eines Individualrechts ab. Der historische Gesetzgeber wollte wohl mit dem Tatbild der Täuschung anstelle der Beeinträchtigung des Vermögens, die Schädigung an einem anderen Recht durch eine Täuschungshand- lung erfasst wissen.1997 Nicht zuletzt deshalb, weil in den Erl absichtli- ches Handeln ( iSd § 5 Abs 2 ) für die Deliktsverwirklichung gefordert wird und ausdrücklich 1998 für verbleibende Fälle, die von speziellen Tat- bildern typischer täuschungsbedingter Beeinträchtigungen wichtiger Rechtsgüter nicht erfasst werden, auf den Tatbestand der Täuschung verwiesen wird. Die täuschungsbedingte Beeinträchtigung der Wil- lensbildungsfreiheit allein reicht aber für eine diesbezügliche Strafbar- keit noch nicht aus. Vielmehr muss aus ihr ein Schaden in jemandes Recht resultieren, weshalb das tatbestandliche Unrecht, neben dem 1993 Vgl OGH 22. 05. 1986, 12 Os 136 / 85. 1994 Siehe OGH 26. 06. 1986, 12 Os 69 / 86. 1995 Vgl in weiterer Folge auch Bergauer in BMJ, 35. Ottensteiner Fortbildungsseminar, 27 ( 32 f ). 1996 Konkret ist in den ErlRV ( 1971 ) 30 BlgNR XIII. GP, 239 von der » Freiheit der Wil- lensentscheidung « die Rede; vgl auch Schmoller in BMJ, Strafrechtliche Probleme der Gegenwart 1989, ( 1 ) 42. 1997 Vgl ErlRV 30 BlgNR XIII. GP, 239. 1998 Vgl ErlRV 30 BlgNR XIII. GP, 239.
back to the  book Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
Title
Das materielle Computerstrafrecht
Author
Christian Bergauer
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
700
Keywords
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Categories
Informatik
Recht und Politik

Table of contents

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Das materielle Computerstrafrecht