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Das materielle Computerstrafrecht
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501 Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ chen, wenn es sich um ein öffentlich zugängliches Netzwerk handelt, in dem alle kommunizierenden Systeme dieselbe » Sprache « sprechen, dh auf derselben Übertragungsprotokollfamilie, nämlich TCP / IP 2410, aufbauen.2411 Das Intranet ist hingegen gerade kein öffentliches Netz- werk, sondern ein geschlossener Computerverbund für interne Kom- munikation, dem nur berechtigte Systeme angehören. Freilich kann, muss aber nicht, bei Intranetlösungen das TCP / IP und darauf aufbau- ende Dienste zum Einsatz gelangen, es könnte aber auch ein anderer Netzwerkübertragungsstandard – wie zB IPX / SPX 2412, AppleTalk, Net- BIOS bzw NetBEUI – die technische Grundlage eines Intranet bilden. In diesem Fall würden bereits zwei wesentliche Kriterien, die das Inter- net aus technischer Sicht definieren, entfallen. Vieles deutet daher da- raufhin, dass der Begriff » Internet « als Tatbestandsmerkmal im mate- riellen Strafrecht mit seiner umgangssprachlichen Bedeutung Eingang gefunden hat. Meiner Auffassung nach sollte dafür allerdings eine Le- galdefinition geschaffen werden, um Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden und dem Rechtsanwender dadurch klare Begriffsinhalte zu vermitteln. De lege lata wird wohl – diesem allgemeinem Sprachge- brauch folgend – das » Intranet « und Netzwerke mit anderen Protokoll- grundlagen ebenfalls darunter zu verstehen sein. b. Die » Stand-Alone PC «-Ausnahme Als ein weiterer Fall, der aufgrund des eindeutigen Wortlauts des § 207 a Abs 3 a nicht erfasst ist, kann die bloße Betrachtung von pornographi- schen Darstellungen auf einem Einzel-Computersystem ( PC ) genannt werden. Täter A besitzt ( iSd § 207 a Abs 3 ) inkriminiertes Bildmaterial auf seinem ungesicherten Notebook, das er während des Besuchs des Speisewagons im Zugabteil eingeschaltet liegen lässt. Der neugierige B, ein weiterer Fahrgast, klickt auf einen Ordner, in dem sich Kinderpor- nos befinden, welche er trotz anfänglicher Skrupel betrachtet. 2410 Lediglich im DoD ( Department of Defense )-Modell wird bei den vier Schichten von TCP / IP-Netzwerken von einer » Internetschicht « gesprochen, in der die logi- sche Adressierung der jeweiligen Rechner im Netzwerk über die sog » IP-Adresse « sichergestellt wird. 2411 Siehe auch Balzert, Lehrbuch 2, 36 ff. 2412 IPX / SPX ( Internetworking Packet Exchange / Sequence Packet Exchange ) ist ähn- lich wie das TCP / IP eine Protokoll-Familie für lokale Netzwerke.
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Das materielle Computerstrafrecht
Title
Das materielle Computerstrafrecht
Author
Christian Bergauer
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
700
Keywords
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Categories
Informatik
Recht und Politik

Table of contents

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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