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598 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
Computerdaten und -systemen, Hacking und Datenspionage-Fälle, die
sich zunehmend auf mobile Endgeräte und das » Internet der Dinge «
ausdehnen werden. Darüber hinaus finden verstärkt IKT-Angriffe auf
Einzelpersonen statt, wie es Fälle von Cyber-Stalking, Cyber-Mobbing,
Cyber-Grooming, Identitätsmissbräuche oder Happy Slapping bestäti-
gen. Proportional zur technischen Fortentwicklung werden auch die
Phänomene zunehmen. Der Computerkriminalität wird in den nächs-
ten Jahren viel höhere Aufmerksamkeit in der Strafrechtspraxis, aber
auch in der Rechtswissenschaft gewidmet werden mĂĽssen, als ihr
heute eingeräumt wird.
B. Zur Transformation und Expansion der RechtsgĂĽter
In den Anfängen des Computerstrafrechts der ersten Generation ( vgl
StRÄG 1987 ), galt das zentrale Anliegen bezüglich IKT-bezogener kri-
minologischer Entwicklungen in erster Linie dem Schutz des Rechts-
guts » Vermögen «. Ob iZm der Datenbeschädigung ( § 126 a ) etwa neben
dem Vermögen auch » das Interesse am Fortbestand und der Verfüg-
barkeit von Daten « generell geschützt wird und daher selbst das bloße
Affektionsinteresse strafrechtlichen Schutz genieĂźt, war lange Zeit um-
stritten ( und ist es vereinzelt noch ). Spätestens mit der Ratifikation der
Cybercrime-Konvention des Europarats sollte in Ă–sterreich allerdings
jeder Zweifel beseitigt sein, dass das Vermögen nicht mehr im Zent-
rum des Schutzes der Datenbeschädigung steht, sondern die Integrität
und VerfĂĽgbarkeit von Computerdaten und Computersystemen. Da-
für steht auch die Strafbestimmung des § 126 b, die ihrem Wesen nach
kaum noch auf Kriterien des traditionellen Vermögensstrafrechts ab-
stellt und in konventionskonformer Auslegung sogar vordergrĂĽn-
dig das subjektive Gebrauchsinteresse iSd Integrität und Vertraulich-
keit eines Computersystems als Rechtsgut schĂĽtzt. DarĂĽber hinaus
erstreckt sich die Schutzausrichtung bezĂĽglich Daten und Systemen
nicht nur auf das Interesse eines VerfĂĽgungsberechtigten ( wie zB des
Verantwortlichen fĂĽr die Daten oder des EigentĂĽmers der Hardware ),
sondern auch auf das » informationelle Interesse der Allgemeinheit «.
Man denke dabei etwa an informationstechnische Systeme, die im In-
teresse der Allgemeinheit stehen, wie intelligente, äußerst empfindli-
che dem Gemeinwohl dienende IKT-Infrastruktur. Der Trend bewegt
sich – selbst wenn es die aktuelle Strafrechtswissenschaft noch nicht
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik