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Das materielle Computerstrafrecht
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598 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ Computerdaten und -systemen, Hacking und Datenspionage-Fälle, die sich zunehmend auf mobile Endgeräte und das » Internet der Dinge « ausdehnen werden. Darüber hinaus finden verstärkt IKT-Angriffe auf Einzelpersonen statt, wie es Fälle von Cyber-Stalking, Cyber-Mobbing, Cyber-Grooming, Identitätsmissbräuche oder Happy Slapping bestäti- gen. Proportional zur technischen Fortentwicklung werden auch die Phänomene zunehmen. Der Computerkriminalität wird in den nächs- ten Jahren viel höhere Aufmerksamkeit in der Strafrechtspraxis, aber auch in der Rechtswissenschaft gewidmet werden müssen, als ihr heute eingeräumt wird. B. Zur Transformation und Expansion der Rechtsgüter In den Anfängen des Computerstrafrechts der ersten Generation ( vgl StRÄG 1987 ), galt das zentrale Anliegen bezüglich IKT-bezogener kri- minologischer Entwicklungen in erster Linie dem Schutz des Rechts- guts » Vermögen «. Ob iZm der Datenbeschädigung ( § 126 a ) etwa neben dem Vermögen auch » das Interesse am Fortbestand und der Verfüg- barkeit von Daten « generell geschützt wird und daher selbst das bloße Affektionsinteresse strafrechtlichen Schutz genießt, war lange Zeit um- stritten ( und ist es vereinzelt noch ). Spätestens mit der Ratifikation der Cybercrime-Konvention des Europarats sollte in Österreich allerdings jeder Zweifel beseitigt sein, dass das Vermögen nicht mehr im Zent- rum des Schutzes der Datenbeschädigung steht, sondern die Integrität und Verfügbarkeit von Computerdaten und Computersystemen. Da- für steht auch die Strafbestimmung des § 126 b, die ihrem Wesen nach kaum noch auf Kriterien des traditionellen Vermögensstrafrechts ab- stellt und in konventionskonformer Auslegung sogar vordergrün- dig das subjektive Gebrauchsinteresse iSd Integrität und Vertraulich- keit eines Computersystems als Rechtsgut schützt. Darüber hinaus erstreckt sich die Schutzausrichtung bezüglich Daten und Systemen nicht nur auf das Interesse eines Verfügungsberechtigten ( wie zB des Verantwortlichen für die Daten oder des Eigentümers der Hardware ), sondern auch auf das » informationelle Interesse der Allgemeinheit «. Man denke dabei etwa an informationstechnische Systeme, die im In- teresse der Allgemeinheit stehen, wie intelligente, äußerst empfindli- che dem Gemeinwohl dienende IKT-Infrastruktur. Der Trend bewegt sich – selbst wenn es die aktuelle Strafrechtswissenschaft noch nicht
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Das materielle Computerstrafrecht
Title
Das materielle Computerstrafrecht
Author
Christian Bergauer
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
700
Keywords
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Categories
Informatik
Recht und Politik

Table of contents

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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