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Das materielle Computerstrafrecht
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Page - 599 - in Das materielle Computerstrafrecht

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599 Schlussbetrachtungen Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ so deutlich verorten mag – in Richtung eines Rechtsguts des » Schutzes von informations- und kommunikationstechnisch verarbeiteten Da- ten, deren Information und Infrastruktur «. Vereinzelt ist ein solches bereits in Teilbereichen evident, nämlich etwa im Datenschutzgesetz in Form der » informationellen Selbstbestimmung bezüglich perso- nenbezogener Daten « ( § 51 DSG 2000 ), bei den Indiskretionsdelikten ( §§ 119 ff ) oder den Geheimnisdelikten ( §§ 121 ff ) des materiellen Straf- rechts, da dort wohl letztlich » Informationen « und teilweise auch bloß deren technische Darstellung geschützt werden. Die Vermögensrele- vanz ist in diesen Bereichen ohnehin sehr zurückhaltend und nur von untergeordneter Bedeutung. Die Anlehnung insb der Computerdelikte des §§ 126 a, 126 b und 126 c an das Vermögensstrafrecht ist daher weit- gehend unsachgerecht und überholt. Die Schaffung eines eigenen Ab- schnitts für solche Delikte im Strafgesetzbuch könnte bereits einen we- sentlichen Teil dazu beitragen, das Rechtsgutkonzept für diese Materie aufzubrechen und den neuen Herausforderungen und Bedürfnissen der Gesellschaft anzupassen. Wertigkeiten haben sich in diesem Bereich drastisch geändert. Den Rechtsunterworfenen geht es heute iZm IKT nicht primär um den Schutz des Vermögens ( zB kommerzielle Computerprogramme ) bzw Eigentums ( zB Hardware ), sondern um das Interesse an der Verfügbar- keit und dem Fortbestand der IKT-spezifisch verarbeiteten » Informa- tion « und deren informationstechnischer » Infrastruktur «. Vereinzelt wird eine solche Richtungsänderung im Rechtsgutkon- zept sowohl in der nationalen Rechtsordnung selbst ( zB Datenschutz, Geheimnis- bzw Indiskretionsdelikte, Computersystemschutz ) als auch über internationale und europäische Rechtsentwicklungen an- gezeigt. Die Herausforderung wird dabei sein, die strafrechtlich zu schützende Information und ihre informationstechnische Infrastruk- tur als Rechtsgut entsprechend zu definieren, diesbezügliche sozial in- adäquate Verhaltensweisen in gesetzlichen Tatbildern zu erfassen und die bestehende Strafrechtsdogmatik sachgerecht der IKT angemessen zu adaptieren.
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Das materielle Computerstrafrecht
Title
Das materielle Computerstrafrecht
Author
Christian Bergauer
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
700
Keywords
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Categories
Informatik
Recht und Politik

Table of contents

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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