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Schlussbetrachtungen
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
so deutlich verorten mag – in Richtung eines Rechtsguts des » Schutzes
von informations- und kommunikationstechnisch verarbeiteten Da-
ten, deren Information und Infrastruktur «. Vereinzelt ist ein solches
bereits in Teilbereichen evident, nämlich etwa im Datenschutzgesetz
in Form der » informationellen Selbstbestimmung bezüglich perso-
nenbezogener Daten « ( § 51 DSG 2000 ), bei den Indiskretionsdelikten
( §§ 119 ff ) oder den Geheimnisdelikten ( §§ 121 ff ) des materiellen Straf-
rechts, da dort wohl letztlich » Informationen « und teilweise auch bloß
deren technische Darstellung geschützt werden. Die Vermögensrele-
vanz ist in diesen Bereichen ohnehin sehr zurückhaltend und nur von
untergeordneter Bedeutung. Die Anlehnung insb der Computerdelikte
des §§ 126 a, 126 b und 126 c an das Vermögensstrafrecht ist daher weit-
gehend unsachgerecht und überholt. Die Schaffung eines eigenen Ab-
schnitts für solche Delikte im Strafgesetzbuch könnte bereits einen we-
sentlichen Teil dazu beitragen, das Rechtsgutkonzept für diese Materie
aufzubrechen und den neuen Herausforderungen und Bedürfnissen
der Gesellschaft anzupassen.
Wertigkeiten haben sich in diesem Bereich drastisch geändert. Den
Rechtsunterworfenen geht es heute iZm IKT nicht primär um den
Schutz des Vermögens ( zB kommerzielle Computerprogramme ) bzw
Eigentums ( zB Hardware ), sondern um das Interesse an der Verfügbar-
keit und dem Fortbestand der IKT-spezifisch verarbeiteten » Informa-
tion « und deren informationstechnischer » Infrastruktur «.
Vereinzelt wird eine solche Richtungsänderung im Rechtsgutkon-
zept sowohl in der nationalen Rechtsordnung selbst ( zB Datenschutz,
Geheimnis- bzw Indiskretionsdelikte, Computersystemschutz ) als
auch über internationale und europäische Rechtsentwicklungen an-
gezeigt. Die Herausforderung wird dabei sein, die strafrechtlich zu
schützende Information und ihre informationstechnische Infrastruk-
tur als Rechtsgut entsprechend zu definieren, diesbezügliche sozial in-
adäquate Verhaltensweisen in gesetzlichen Tatbildern zu erfassen und
die bestehende Strafrechtsdogmatik sachgerecht der IKT angemessen
zu adaptieren.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik