Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Informatik
Das materielle Computerstrafrecht
Page - 608 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 608 - in Das materielle Computerstrafrecht

Image of the Page - 608 -

Image of the Page - 608 - in Das materielle Computerstrafrecht

Text of the Page - 608 -

608 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ Netze, und deren Störung oder Zerstörung erhebliche Auswirkungen auf einen Mitgliedstaat hätte, da diese Funktionen nicht aufrechterhal- ten werden könnten.2725 Mit dieser Definition beziehen sich die Richtlini- engeber schlüssigerweise auf Art 2 lit a der Richtlinie 2008 / 114 / EG über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern.2726 Der zukünftige § 74 Abs 1 Z 11 definiert die » kritische Infrastruktur « als » Einrichtungen, Anlagen, Systeme oder Teile davon, die eine we- sentliche Bedeutung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicher- heit und der Landesverteidigung, die Funktionsfähigkeit öffentlicher Informations- und Kommunikationstechnologie, die Verhütung oder Bekämpfung von Katastrophen, den öffentlichen Gesundheitsdienst, die öffentliche Versorgung mit Wasser, Energie sowie lebenswichtigen Gütern, des öffentlichen Abfallentsorgungs- und Kanalwesens oder den öffentlichen Verkehr haben. « 2727 In den GMat wird zum Begriff der » Informations- und Kommuni- kationstechnologie « angemerkt, dass jegliche Kommunikationsinst- rumente oder Kommunikationsanwendungen, einschließlich Radio, Fernsehen, Mobiltelefonie, Hardware und Software für Computer und Netzwerke, Satellitensysteme sowie die verschiedenen Dienstleistun- gen und Anwendungen, die damit verbunden sind, davon umfasst seien. Als Beispiele werden die von staatlicher Seite geführten Rechen- zentren oder der gesamte elektronische Zahlungsverkehr genannt.2728 Weiters wird klargestellt, dass der Begriff » öffentlich « idZ dahinge- hend zu verstehen ist, dass die kritische Infrastruktur der Allgemein- heit zugänglich bzw für diese bestimmt ist, unabhängig davon, ob ein Privater oder der Staat Betreiber der kritischen Infrastruktur ist.2729 Dieser Hinweis sorgt jedenfalls für Klarheit hins der sachlich unum- gänglichen Einbeziehung der vielen privaten Betreiber kritischer Infra- strukturen ( vgl die Anbieter in den Bereichen Telekommunikation, Internetprovider, Radio, Fernsehen, Energie, Abfallentsorgung ). Es kommt daher letztlich ausschließlich auf die wesentliche Bedeutung 2725 Vgl ErwG 4 RL 2013 / 40 / EU. 2726 Richtlinie 2008 / 114 / EG des Rates vom 8. Dezember 2008 über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Not- wendigkeit, ihren Schutz zu verbessern, ABl L 2008 / 345, 75. 2727 RV 689 BlgNR XXV. GP, 3. 2728 Siehe ErlRV 689 BlgNR XXV. GP, 16. 2729 Vgl ErlRV 689 BlgNR XXV. GP, 16; weiters bereits ErlRV 99 BlgNR XXV. GP, 13.
back to the  book Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
Title
Das materielle Computerstrafrecht
Author
Christian Bergauer
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
700
Keywords
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Categories
Informatik
Recht und Politik

Table of contents

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Das materielle Computerstrafrecht