Page - 135 - in Das Schwarze Wien - Bautätigkeit im Ständestaat 1934–1938
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Siedlungsbau im Ständestaat | 135
eines Gliedes zwischen der rein städtischen und bäuerlichen Kultur auf Basis der „körper-
lichen und seelischen Gesundheit der Familie“.548 Das Wohnen in Siedlungen wurde,
konform der Enzyklika Quadragesimo anno,549 als Grundlage der Entproletarisierung550
erkannt.551
Die Schlichtheit der Musterhausentwürfe wies schon den ideologischen Weg der stän-
destaatlichen Siedlungspolitik. Die primitiven Behausungen der KurzarbeiterInnensied-
lungen sollten das Großstadtproletariat am Rand der Städte in den Agrarsektor rückführen,
um ein gleichzeitiges politisches Aufbegehren der Arbeitslosen verhindern zu können.552
2.3.1.2 Zusammenführung des Siedlungsbaus unter die Oberhoheit des Bundes
Die bereits weiter oben angesprochene Zusammenlegung der Wohnbauförderung und
des Siedlungsamtes 1932 war der Beginn einer verstärkten Konzentration der Siedlungs- und
Wohnungsangelegenheiten im Bund.
Durch die Verordnung vom 3. März 1934 waren nicht nur die Siedlungsgenossenschaf-
ten unter die Hoheit des Bundes gestellt worden, sondern auch alle Verbände und Dach-
organisationen des Wohnungs- und Siedlungsbaus. Bundesminister Josef Resch wurde
beispielsweise Präsident des Österreichischen Verbandes für Wohnungsreform. Seinen Stellver-
treter stellte der Leiter des Bundes-, Wohn- und Siedlungsamtes Heinrich Zichardt.553
Die 1928 im Siedlungsamt angedachte Ausgestaltung des Zentralverbandes der gemeinnüt-
zigen Baugenossenschaften in Österreich (ZVGB)554 zu einem Pflichtverband mit einer Revi-
sionsbefugnis für den gesamten gemeinnützigen Baugenossenschaftssektor scheiterte
Anfang der 1930er Jahre endgültig durch die Genossenschaftsnovelle Theodor Innitzers.555
Im März 1934 wurde der Zentralverband zu einem außerordentlichen Verbandstag gezwun-
gen, der zur politischen Säuberung desselben diente.556
548 Baumeister R. M. Lang, Das Siedlungsproblem in Österreich, in: AdR Sonderarchiv Moskau, Schachtel: 514/1/858.
549 In der päpstlichen Enzyklika, die Vorbild der ständestaatlichen Verfassung Österreichs war, beschäftigte sich ein eige-
nes Unterkapitel mit der Entproletarisierung und der Auflösung der Klassengegensätze, vgl.: Figl, Quadragesimo anno,
1995, Diplomarbeit, S. 44, 46 f., 49 f., 81.
550 Werner Suppanz spricht von einer Modernisierung ohne Modernität als ständestaatliche Zielvorstellung des Stadtrand-
siedlungsbaus. Die Entproletarisierung entspricht dabei einer Wiederherstellung der Gemeinschaft, vgl.: Werner Sup-
panz, Entproletarisierung in der Stadtrandsiedlung – eine Gegen/Moderne Strategie, in: Antje Senarclens de Grancy,
Heidrun Zettelbauer (Hg.), Architektur. Vergessen, Wien, 2011, S. 203.
551 Baumeister R. M. Lang, Das Siedlungsproblem in Österreich, in: AdR Sonderarchiv Moskau, Schachtel: 514/1/858.
552 Novy, Förster, Einfach bauen, 1991, S. 104.
553 Bonczak, Wohnungsfürsorge, 1947, S. 327 f.
554 1928 aus der gemeinnützigen Ein- und Mehrfamilienhäuser-Baugenossenschaft E.-B.-G. unter dem Namen Zentralver-
band der gemeinnützigen Bauvereinigungen in Österreich gegründet. Der letzteVerbandsvorstand 1938 war einfluss-
reich besetzt. Um nur einige Namen zu nennen: Josef Peßl, Josef Dobretsberger, Heinrich Pawlik, Franz Ullreich etc. Im
Verband wirkten ca. 180 Genossenschaften und darin rund 30.000 bis 40.000 Mitglieder, vgl.: Ebd., S. 408 f.
555 Ebd., S. 277.
556 Ebd., S. 258.
Das Schwarze Wien
Bautätigkeit im Ständestaat 1934–1938
- Title
- Das Schwarze Wien
- Subtitle
- Bautätigkeit im Ständestaat 1934–1938
- Author
- Andreas Suttner
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien - Köln - Weimar
- Date
- 2017
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20292-9
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 296
- Categories
- Geschichte Nach 1918