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70 Eisenbergtiau und Hammerwesen.
Infolgedessen musste schon wenige Jahre darnach, 1628, auf Aller-
höchste Anordnung die Verfügung getroffen werden, dass die Stadt Steyer
selbst die Einlage der Verleger und damit auch deren Passiven zu ĂĽber-
nehmen habe. Bis zum J. 1669 gieng nun die Geschäftsführung glänzend,
dann aber wendete sich das Glück. Man hatte nämlich bei der Errichtung
der Union einen bestimmten Barfond festzusetzen vergessen, welcher
Fehler von desto schwereren Folgen war, als der Betrieb eines so aus-
gedehnten Werkes eine namhafte Summe hiefür nöthig machte. Die Geschäfte
wurden nämlich mit fremden Geldern geführt und die Erträgnisse, anstatt
sie zur RĂĽckzahlung der Passiven zu verwenden, unter die Interessenten
vertheilt, was umso ĂĽbler war, als man sich bei der Berechnung im
Zeichen irrte und, indem man bares Geld hinauszahlen wollte, anstatt der
eingegangenen Barschaft das erzeugte Material als Erträgnis annahm,
von dem es noch ungewiss war, ob und wann es in das zur Hinauszahlung
nöthige Zeichen werde umgesetzt werden können. Zu der auf einem so
ungeschickten Rechnungsmodus beruhenden Vertheilung wurden neuerdings
Capitalien aufgenommen, während das von diesen Geldern repräsentierte
Material unfruchtbar in den Magazinen aufgestapelt lag.
Diese Verwirrung in den Rechnungen, wie ĂĽberhaupt die schlechte
Buchführung und ganze Geschäftsgebarung bestimmten die Regierung im
J. 1669 durch eine abermalige Hofcommission ein „Additionale" zur Capi-
tulation als fernere Vorschrift hinzuzufĂĽgen, die Macht der Ober- und
Untervorgeher zu beschränken, dagegen die des Kammergrafenamtes zu
erweitern. Aus Mangel eines Erträgnisses errichtete man später auch eine
Hilfscasse, genannt Cassa pauperum, bei jedem der drei Glieder, aus welcher
den armen Unionsmitgliedern ein Weniges gereicht wurde, wenn sie darum
ansuchten. Trotz aller bestgemeinten BemĂĽhungen und Reformen herrschte
doch ein fortwährendes Schwanken zwischen Stillstand und Wiederaufbiühen
bis zum J. 1782, wo Kaiser Josef II. die sowohl fĂĽr den Staat als
auch die Gewerkschaft gleich kostspielige Administration des Kammer-
grafenamtes aufhob und der Hauptgewerkschaft das Recht der
freien Selbstverwaltung zurĂĽckgab. Gleichzeitig trat der Staat seine
Actien der Gesellschaft ab. Anstatt nun auf solider Grundlage eines den
Verhältnissen entsprechenden, praktischen Gesellschaftsvertrages das Geschäft
weiterzufĂĽhren, wurde die Administration zumeist unkundigen Gewerken ĂĽber-
lassen und alle Angelegenheiten auf äußerst langsamen, schleppenden und
ordnungslosen Wegen durch Congresse, Versammlungen, die in der Regel
vierteljährig zu Steyer abgehalten wurden, verhandelt; zu diesen „Congressen"
wurden von den inneren Gliedern Bevollmächtigte abgesandt, welche aus
den hauptgewerkschaftlichen Ausschussmännern, den sogenannten Votanten,
deren sowohl in Eisenerz, als in Steyer 13 bestanden, gewählt wurden.
Diese Art der freien Selbstverwaltung konnte sich natĂĽrlich nicht lange
halten und war daher auch von kurzer Dauer.
In den letzten Jahren des verflossenen Jahrhunderts war nämlich
in Wien eine Gesellschaft zusammengetreten, welche den Namen: „K. k.
priv. Canal- und Bergbaugesellschaft" angenommen hatte und an weichet
Die eherne Mark
Eine Wanderung durch das steirische Oberland, Volume 1
- Title
- Die eherne Mark
- Subtitle
- Eine Wanderung durch das steirische Oberland
- Volume
- 1
- Author
- Ferdinand Krauss
- Publisher
- Leykam
- Location
- Graz
- Date
- 1892
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.45 x 21.56 cm
- Pages
- 496
- Keywords
- Steiermark, Heimatkunde
- Categories
- Geographie, Land und Leute
- Geschichte Vor 1918