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Die Giftgewächse der österreichischen Alpenländer
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ob man auch die Stuhlausleerung befördern soll. Hier ist nun zwischen den verschiedeneu Charakteren der Vergiftung zu unter- scheiden : 1. Bei entzündlicher (scharfer) Vergiftung ist die Beförderung der Stuhlausleerung nur alsdann rathsam, wenn die oben ange- führten Erscheinungen dafür sprechen, daß das Gift bis in den Darmkanal gelangt ist, auch nicht etwa bereits (was nur höchst selten und erst Stunden lang nach der Vergiftung der Fall sein kann) durch freiwillige Stuhlentleerung so viel von dem Gifte herausgebracht worden ist, daß man vollständige Ausleerung des- selben annehmen kann. — Man verwendet alsdann Klystiere von fade lauwarmen (20—28° R. warmen) schwachen Kamillenthee (in Ermanglung desselben Wasser) an, dem zweckmäßig auf jede Tasse 1 Eßlöffel fetten Oels Wandel-, Baum-, Mohn-, Lein- oder Rüböl; es kommt nicht darauf an, ob dieses Oel gereiniget, (raffi- nirt) sei oder nicht, es ist also z, V. das gewöhnliche Brennöl, gleichviel ob rasfinirt oder nicht, ganz gut^ zusetzt. Wie man das Ocl mit dem Kamillenthee (oder Wasser) mengt und wie man beim Einspritzen verfährt, brauchen wir demjenigen nicht zu sagen, der ein Klystier zu geben gelernt hat; wer dies aber noch nicht gethan, der leiste lieber aus das ganze Klystieren Verzicht. — Man kann alle 10—15 Minuten 2 Tassen (Kaffee-Schalen) Flüssigkeit ein- spritzen, auch in der Zwischenzeit zwischen dem Einspritzen durch gelindes, aber tief gehendes Kneten des Bauches, falls dieser nicht gar zu empfindlich ist, die Wiederausleerung befördern. Sollte nach den ersten zwei Klystieren nur Klystierflüssigkeit wieder herauskommen und weiter nichts so darf dies noch nicht abhalten, auch noch das dritte ferner beizubringen, Falls aber auch dies nichts anders zu Tage bringt, höre man mit dem Klystieren auf. Kommen dagegen Ercreinente oder Nahrungsmittel oder Giftportionen zu Tage, so fahre man mit dem Klystieren so lange fort, als noch so etwas kommt; nicht länger! Und sollte das Purgiren den Kranken sehr angreifen, so höre man schon früher damit auf. 2. Bei neurischer (betäubend oder narkotischer) Vergiftung ist zwischen folgenden Fällen zu unterscheiden: a) Das (freiwillige oder künstliche) Erbrechen hat so viel Gift ausgeleert, daß man glauben darf, es sei alles eingenommene Gift
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Die Giftgewächse der österreichischen Alpenländer
Title
Die Giftgewächse der österreichischen Alpenländer
Author
Anton Woditschka
Publisher
Eigenverlag
Location
Graz
Date
1871
Language
German
License
PD
Size
12.29 x 18.88 cm
Pages
442
Keywords
Pflanzen, Giftpflanzen, Steiermark
Categories
Küche und Garten
Lexika
Naturwissenschaften Biologie
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