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ob man auch die Stuhlausleerung befördern soll. Hier ist nun
zwischen den verschiedeneu Charakteren der Vergiftung zu unter-
scheiden :
1. Bei entzündlicher (scharfer) Vergiftung ist die Beförderung
der Stuhlausleerung nur alsdann rathsam, wenn die oben ange-
führten Erscheinungen dafür sprechen, daß das Gift bis in den
Darmkanal gelangt ist, auch nicht etwa bereits (was nur höchst
selten und erst Stunden lang nach der Vergiftung der Fall sein
kann) durch freiwillige Stuhlentleerung so viel von dem Gifte
herausgebracht worden ist, daß man vollständige Ausleerung des-
selben annehmen kann. — Man verwendet alsdann Klystiere von
fade lauwarmen (20—28° R. warmen) schwachen Kamillenthee
(in Ermanglung desselben Wasser) an, dem zweckmäßig auf jede
Tasse 1 Eßlöffel fetten Oels Wandel-, Baum-, Mohn-, Lein- oder
Rüböl; es kommt nicht darauf an, ob dieses Oel gereiniget, (raffi-
nirt) sei oder nicht, es ist also z, V. das gewöhnliche Brennöl,
gleichviel ob rasfinirt oder nicht, ganz gut^ zusetzt. Wie man das
Ocl mit dem Kamillenthee (oder Wasser) mengt und wie man beim
Einspritzen verfährt, brauchen wir demjenigen nicht zu sagen, der
ein Klystier zu geben gelernt hat; wer dies aber noch nicht gethan,
der leiste lieber aus das ganze Klystieren Verzicht. — Man kann
alle 10—15 Minuten 2 Tassen (Kaffee-Schalen) Flüssigkeit ein-
spritzen, auch in der Zwischenzeit zwischen dem Einspritzen durch
gelindes, aber tief gehendes Kneten des Bauches, falls dieser nicht
gar zu empfindlich ist, die Wiederausleerung befördern. Sollte nach
den ersten zwei Klystieren nur Klystierflüssigkeit wieder herauskommen
und weiter nichts so darf dies noch nicht abhalten, auch noch das
dritte ferner beizubringen, Falls aber auch dies nichts anders zu
Tage bringt, höre man mit dem Klystieren auf. Kommen dagegen
Ercreinente oder Nahrungsmittel oder Giftportionen zu Tage, so
fahre man mit dem Klystieren so lange fort, als noch so etwas
kommt; nicht länger! Und sollte das Purgiren den Kranken sehr
angreifen, so höre man schon früher damit auf.
2. Bei neurischer (betäubend oder narkotischer) Vergiftung ist
zwischen folgenden Fällen zu unterscheiden:
a) Das (freiwillige oder künstliche) Erbrechen hat so viel Gift
ausgeleert, daß man glauben darf, es sei alles eingenommene Gift
Die Giftgewächse der österreichischen Alpenländer
- Titel
- Die Giftgewächse der österreichischen Alpenländer
- Autor
- Anton Woditschka
- Verlag
- Eigenverlag
- Ort
- Graz
- Datum
- 1871
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 12.29 x 18.88 cm
- Seiten
- 442
- Schlagwörter
- Pflanzen, Giftpflanzen, Steiermark
- Kategorien
- Küche und Garten
- Lexika
- Naturwissenschaften Biologie