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Die nordöstliche Steiermark - Eine Wanderung durch vergessene Lande
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— 267 — Stadt vier weisse Rosse und zwei Zeugrosse, was die Bürgerschaft auf das Aeusserste erbitterte. Bald darauf verbot Paar den Bürgern jede Zusammenkunft, und dem Magistrate, das Rathhaus zu öffnen. In dieser Zeit tauchen die Gestalten des Stadtschreibers Hanns Pressl und des Stadtrichters Mathias von Wels als energische, todesmuthige Verfechter der Stadtfreiheiten auf, die bald Märtyrer ihrer Ueberzeugung werden sollten. Um die Bürger ihrer geistigen Führerschaft zu berauben, Hess Paar Pressl im October (1612) durch den Landprofosen in den Stadtthurm werfen und „verschmietten", ein unerhörter Eingriff in die Stadtrechte. Pressl entkam jedoch aus dem Ge-fängniss und entfloh zum Erzherzog und erwirkte von ihm sicheres Ge-leit. Ende October wurde wieder eine Commission abgehalten, die ganz zu Gunsten Paar's entschied. Der Stadtrichter Wels recurrirte aber dagegen, was Paar so erbitterte, dass er Wels in den Malifizthurm werfen und in Eisen legen liess, wo er durch 22 Tage in Haft ge-halten wurde, während welcher Zeit er nur täglich um Mitternacht ein Stück Brod und Wasser mit einem Strick hinabgelassen erhielt. Mit diesem furchtbaren Gewaltact noch nicht befriedigt, liess Paar überdies noch die Stadtsiegel, die Urkunden und Cassen gewaltsam in's Schloss bringen und das Rathhaus ganz sperren. Am Aller-seelentage kam Pressl Abends von Neustadt zurück nach Hartberg wo er sogleich zu dem von Paar eingesetzten Stadtrichter Leonhard Forstner ging. „Herr von Paar", sagt eine alte Schrift, „davon unter-richtet, schickte sogleich seinen Anwalt nebst neun armirten, mit Püxen und Wöhren wohlversehenen Dienern dahin. Dieser ist mit entblösten Wöhren in die Stuben getreten mit diesen Worten: „Finde ich dich da, du ehrbarer Vogel etc." und hat darauf die Pistolen dem Stadtschreiber an das Herz gesetzt, und ob gleichwohl Stadt-schreiber gebetten, man solle ihme nur am Leben nichts thuen, er wolle sich gerne gefangen geben und mit der Hand die Pistolen ab-gewandt, hat doch nichts geholfen, sondern der Anwalt haut ihme mit ainem Pallasch, desgleichen auch ein anderer Diener mit ainem Rappier in den Kopf zwo Wunden Chreuzweiss. Die anderen Diener haben sogleich auch zugestochen, und ihme mit Helleparten, als er sich mit seinem Stilet hernach salviren, und damit Stich und stich auffangen wollen, durch und durch gestochen, bis er in der Stueben todter auf dem Fletz gelegen, an welchem der Anwalt noch nicht ersettigt gewest, sondern den armen todten Körper mit den Füssen noch zweeil tritt auf den Hals getban, und also die Seele ganz von ihme ausgetrieben hat — ist also der arme Mensch ellendigkhlich in seinen khlaidern eingcnähct und begraben worden, den niemandt, ausser des gerichtsdieners zur Erden belaitten dürfen, dass in Gott zu erbarmen ist." Trotz des Verbotes jeden Gespräches über diesen Mord, be-schwerten sich die Bürger beim Gubernium; es wurde hierauf wieder mit bekanntem Erfolge commissionirt und zuletzt von Kaiser Fer-
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Die nordöstliche Steiermark Eine Wanderung durch vergessene Lande
Title
Die nordöstliche Steiermark
Subtitle
Eine Wanderung durch vergessene Lande
Author
Ferdinand Krauss
Publisher
-
Location
Graz
Date
1888
Language
German
License
PD
Size
10.93 x 17.9 cm
Pages
498
Categories
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