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DerUmfangdieserVerrechnungwarbeträchtlichundbeschäftigte ingrößeren
ÄmterneinenBeamten,deminderRegelgegenSchlussdesSemesterseineArbeits-
kraft als Aushilfe zugeteilt werden musste, damit Termine mit dem Ministerium
zurVorlagevonRechnungeneingehaltenwerdenkonnten.Ämterohnegeschultes
Kanzleipersonal mussten für diese Kontrolle Konzeptsbeamte verwenden, welche
anderswodannfehlten.
Ein aktueller Stand der Amtskasse konnte erst nach Berechnung und Zusam-
menstellung der verschiedenen Konti angegeben werden. Zehn verschiedene For-
mulare, die entweder zusammengenäht oder auf ganz losen, gedruckten oder ge-
schriebenen Blättern geführt wurden, deren einzelne Zahlen auch untereinander
nicht zusammenhingen und erst am Schluss des Semesters in der Amtsrechnung,
welchedemMinisteriumvorgelegtwerdensollte,zusammengerechnetwurden.
Die beabsichtigte Kontrolle durch das Ministerium konnte unter solchen Um-
ständen nicht wirksam sein. Malversationen könnten auch bei vorsichtig und ge-
wissenhaft geführten Ämtern jahrelang unentdeckt bleiben. Abrechnungen auf
losen Blättern könnten leicht ausgetauscht werden. Konsul v. Stephani schlug die
Führung eines Kassabuches vor, in dem die täglichen Einnahmen und Ausgaben
verzeichnet werden und den Kassastand sofort ersichtlich machen sollten. Ohne
Weisung des Ministeriums existierte ein solches Kassabuch bereits im General-
konsulat Paris und in Belgrad, wo Stephani auf sechs Jahre Erprobung hinweisen
konnte. Das Ministerium konnte nur überprüfen, ob die Belege mit der Abrech-
nung übereinstimmten. Wenn aber nicht richtig taxiert wurde, war es aus den
Unterlagen nicht ersichtlich. Ob statt 5½ Kreuzer 2 Gulden 10 Kreuzer einzuhe-
ben gewesen wären oder ob ein Schiff, von welchem die Tonnengebühr für 400
Tonnen eingehoben wurde, wirklich nur 400t geladen hatte oder vielleicht 500
darüber erfährt das Rechnungsdepartement aus den Journalen nichts. Wenn ein
Kanzleibeamter defraudieren und eingehobene Taxen gar nicht abführen wollte,
so würde er die defraudierten Taxen eben überhaupt nicht in das Proventenjour-
nal eintragen, das wurde durch lose Bogen begünstigt. Dagegen schlug Stephani
Kontrollen am Ort vor.188 In den nächsten Jahren tauchten bei Überprüfungen
Kassabücherauf.
3.3 SchöneVerordnungenaufdemPapier
Ein österreichischer Konsularbeamter stellte 1862 in einer anonymen Druck-
schriftfest,ÖsterreichhabeschönegesetzlicheVerordnungenaufdemPapier,aber
nur wenige Konsuln genügten den Ansprüchen, was bei acht Ausbildungsplätzen
188 K.v.StephaniandasAußenministerium,Ischl,12.Sept.1892.ARF8/404Generalia,Inspek-
tionsreisen1880 1918.
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Title
- Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
- Subtitle
- Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Author
- Engelbert Deusch
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2017
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 17.4 x 24.4 cm
- Pages
- 736
- Keywords
- Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
- Categories
- Geschichte Vor 1918