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ExtremA 2019 - Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Ă–sterreich
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847110927 – ISBN E-Lib: 9783737010924 bieten bedroht sind sowie 3 weitere Vorbehaltszonen und Hinweisbereiche. Darüber hinaus ist der Gefahrenzonenplan die Basis für die Planung der Schutzmaßnahmenund fürdieAbschätzungderenDringlichkeit. 20.2.2.3 ArbeitsweisebeiderErstellungvonGefahrenzonenplänen Bei der Erstellung einesGefahrenzonenplanes durch dieDiplomingenieur*in- nenderWildbach-undLawinenverbauungwerdenallenaturräumlichenDaten erhoben und bewertet. Dabei wird auch das Expertenwissen von Personen verwandterFachrichtungen,wieGeologen,Bodenmechaniker,Hydrologenoder Meteorologenherangezogen.DazukommenEinsichteninChronikenoderalten Aufzeichnungen, Befragungen der ortsansässigen Bevölkerung sowie Bege- hungenvorOrt.Häufiggeben»stummeZeugen«inderNaturAuskunftüberden Ablauf und dasAusmaß früherer Schadensereignisse. Bei der Lawinengefähr- dungspieltvorallemdieDruckbelastungdesLawinenschneeseinegroßeRolle, welche – ausgehend von Extremwertstatistiken über maximale Schneehöhen (150-jährigesEreignis)– inzwischenmitnumerischemModellieransatzerfolgt. 20.2.2.4 ZonierungnachGefährdung Inder»RotenGefahrenzone«istdieGefährdungdurchWildbächeundLawinen sogroß,dassihreständigeBenützungfürSiedlungs-undVerkehrszweckewegen dervoraussichtlichenSchadenswirkungendesBemessungsereignissesoderder Häufigkeit derGefährdungnicht odernurmit unverhältnismäßig hohemAuf- wandmöglich ist. FürdieseZonebesteht ein absolutesBauverbot.Ausgenom- men sind nurModernisierungen bestehender Gebäude, wenn damit eine Er- höhungderSicherheit verbunden ist (z.B. inFormvonSchutzmauern). Inder»GelbenGefahrenzone«istdieständigeBenützungfürSiedlungs-und Verkehrszwecke beeinträchtigt. EineBebauung ist hier nur eingeschränkt und unter Einhaltung vonAuflagenmöglich. »Blaue Vorbehaltsbereiche« sind für technische oder biologische Schutzmaßnahmen freizuhalten oder bedürfen einer besonderen Art der Bewirtschaftung. Mit »BraunenHinweisbereichen« wird auf andere als durchWildbäche und Lawinen hervorgerufene Naturge- fahren hingewiesen. »Violette Hinweisbereiche« kennzeichnen jene Flächen, deren gegenwärtiger Zustand erhaltenwerdenmuss,weil sie bereits einenna- türlichenSchutzbieten. 20.2.2.5 Genehmigungsablauf Ein Entwurf eines neuenGefahrenzonenplanes liegt über vierWochen im je- weiligenGemeindeamt auf.DiebetroffenenBürger*innenhaben indieserZeit Lawinen516 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY-NC-ND 4.0
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ExtremA 2019 Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Ă–sterreich
Title
ExtremA 2019
Subtitle
Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Ă–sterreich
Authors
Thomas Glade
Martin Mergili
Editor
Katrin Sattler
Publisher
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7370-1092-4
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
778
Category
Geographie, Land und Leute
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