Seite - 516 - in ExtremA 2019 - Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847110927 – ISBN E-Lib: 9783737010924
bieten bedroht sind sowie 3 weitere Vorbehaltszonen und Hinweisbereiche.
Darüber hinaus ist der Gefahrenzonenplan die Basis für die Planung der
Schutzmaßnahmenund fürdieAbschätzungderenDringlichkeit.
20.2.2.3 ArbeitsweisebeiderErstellungvonGefahrenzonenplänen
Bei der Erstellung einesGefahrenzonenplanes durch dieDiplomingenieur*in-
nenderWildbach-undLawinenverbauungwerdenallenaturräumlichenDaten
erhoben und bewertet. Dabei wird auch das Expertenwissen von Personen
verwandterFachrichtungen,wieGeologen,Bodenmechaniker,Hydrologenoder
Meteorologenherangezogen.DazukommenEinsichteninChronikenoderalten
Aufzeichnungen, Befragungen der ortsansässigen Bevölkerung sowie Bege-
hungenvorOrt.Häufiggeben»stummeZeugen«inderNaturAuskunftüberden
Ablauf und dasAusmaß früherer Schadensereignisse. Bei der Lawinengefähr-
dungspieltvorallemdieDruckbelastungdesLawinenschneeseinegroßeRolle,
welche – ausgehend von Extremwertstatistiken über maximale Schneehöhen
(150-jährigesEreignis)– inzwischenmitnumerischemModellieransatzerfolgt.
20.2.2.4 ZonierungnachGefährdung
Inder»RotenGefahrenzone«istdieGefährdungdurchWildbächeundLawinen
sogroß,dassihreständigeBenützungfürSiedlungs-undVerkehrszweckewegen
dervoraussichtlichenSchadenswirkungendesBemessungsereignissesoderder
Häufigkeit derGefährdungnicht odernurmit unverhältnismäßig hohemAuf-
wandmöglich ist. FürdieseZonebesteht ein absolutesBauverbot.Ausgenom-
men sind nurModernisierungen bestehender Gebäude, wenn damit eine Er-
höhungderSicherheit verbunden ist (z.B. inFormvonSchutzmauern).
Inder»GelbenGefahrenzone«istdieständigeBenützungfürSiedlungs-und
Verkehrszwecke beeinträchtigt. EineBebauung ist hier nur eingeschränkt und
unter Einhaltung vonAuflagenmöglich. »Blaue Vorbehaltsbereiche« sind für
technische oder biologische Schutzmaßnahmen freizuhalten oder bedürfen
einer besonderen Art der Bewirtschaftung. Mit »BraunenHinweisbereichen«
wird auf andere als durchWildbäche und Lawinen hervorgerufene Naturge-
fahren hingewiesen. »Violette Hinweisbereiche« kennzeichnen jene Flächen,
deren gegenwärtiger Zustand erhaltenwerdenmuss,weil sie bereits einenna-
türlichenSchutzbieten.
20.2.2.5 Genehmigungsablauf
Ein Entwurf eines neuenGefahrenzonenplanes liegt über vierWochen im je-
weiligenGemeindeamt auf.DiebetroffenenBürger*innenhaben indieserZeit
Lawinen516
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY-NC-ND 4.0
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Buch ExtremA 2019 - Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich"
ExtremA 2019
Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich
- Titel
- ExtremA 2019
- Untertitel
- Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich
- Autoren
- Thomas Glade
- Martin Mergili
- Herausgeber
- Katrin Sattler
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1092-4
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 778
- Kategorie
- Geographie, Land und Leute