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ExtremA 2019 - Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Ă–sterreich
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847110927 – ISBN E-Lib: 9783737010924 versorgen, sowerdenPatientennachDringlichkeit inverschiedeneKategorien gereiht bzw. triagiert. Patienten mit höherer Behandlungsdringlichkeit bzw. Transportdringlichkeit werden dementsprechendmit Priorität am Schadens- platzversorgtbzw.vomSchadensplatzinKrankenhäusertransportiert,wodann nochmals eineweitereSpitalstriage inHinblickaufdiePriorität derklinischen Versorgung getroffenwird. Spitäler verfügen zudem über Katastrophenpläne, um zusätzliche Behandlungskapazitäten für den Fall der erforderlichen Auf- nahmeeiner großenAnzahl vonPatientenzu schaffen. InZusammenhangmit extremenNaturereignissenist indemZusammenhangaberdaraufhinzuwiesen, dassesinderVergangenheitinÖsterreichauchbeiExtremereignissenzukeinen hohenVerletztenzahlen gekommen ist, die entsprechendeHerausforderungen andenRettungsdienstbzw.dieklinischeVersorgunggestellt hätten.Zugröße- ren Zahlen von Betroffenen kam es eher hinsichtlich einer notwendigen psy- chosozialenBetreuung. InnerhalbvonBundesländernkönneninderRegeldiebereitsbeschriebenen besonderen Einheiten der Feuerwehren für den überörtlichen Einsatz heran- gezogenwerden,umlokaleRessourcenengpässeauszugleichen. Darüber hinaus ist ein Rückgriff aufMittel, die amMarkt verfügbar sind, möglich,indemprivateAnbieterbeauftragtwerden,LeistungenzurBewältigung einer Katastrophe zu erbringen. Im Fall von Katastrophen besteht auch die Möglichkeit, Gerätschaften und auch persönlicheDienstleistungen gegen den Willen der Betroffenen in Anspruch zu nehmen (Aufgebot, Inpflichtnahme). Derartige Eingriffe in die Privatautonomie, sollten sie notwendig sein, haben sich aber immer auch an denGrundsätzen der Zumutbarkeit undVerhältnis- mäßigkeit sowie am Prinzip des gelindesten Mittels zu orientieren. Weiters müssen die auf diese Weise Verpflichteten angemessen entschädigt werden. Soweit sonstige Ressourcen nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit des Rückgriffs auf militärische Assistenzleistungen. Die Inanspruchnahme eines AssistenzeinsatzesdesBundesheeres istgrundsätzlichallenBehördenmöglich, soferndie zivilenRessourcennicht ausreichen. Grundsätzlich nicht vorgesehen sind sonstige innerstaatliche Hilfsmecha- nismen inderKatastrophenhilfeüberGrenzenderBundesländerhinweg, etwa in Form einer allgemeinen Unterstützungspflicht zwischen den Ländern. Im subsidiären österreichischen System erfolgt die Bewältigung von Naturkata- strophen in der Regel innerhalb der Bundesländergrenzen und nicht bundes- weit.RegelnfürdenRessourcenaustauschüberBundesländergrenzensindnicht generell vorhanden, entsprechende Absprachen und Verfahren existieren im Einzelfall bzw.werden entsprechendeRegelungen erst imAnlassfall getroffen. Im Fall derÜberlastung einer Behörde käme grundsätzlich auch noch das Rechtsinstitut derAmtshilfe inFrage.Amtshilfe bedeutet, dass alle staatlichen Organe (Bund, Land, Gemeinde) zur gegenseitigen Hilfeleistung verpflichtet Management imKatastrophenschutz758 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY-NC-ND 4.0
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ExtremA 2019 Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Ă–sterreich
Title
ExtremA 2019
Subtitle
Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Ă–sterreich
Authors
Thomas Glade
Martin Mergili
Editor
Katrin Sattler
Publisher
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7370-1092-4
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
778
Category
Geographie, Land und Leute
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