Seite - 758 - in ExtremA 2019 - Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847110927 – ISBN E-Lib: 9783737010924
versorgen, sowerdenPatientennachDringlichkeit inverschiedeneKategorien
gereiht bzw. triagiert. Patienten mit höherer Behandlungsdringlichkeit bzw.
Transportdringlichkeit werden dementsprechendmit Priorität am Schadens-
platzversorgtbzw.vomSchadensplatzinKrankenhäusertransportiert,wodann
nochmals eineweitereSpitalstriage inHinblickaufdiePriorität derklinischen
Versorgung getroffenwird. Spitäler verfügen zudem über Katastrophenpläne,
um zusätzliche Behandlungskapazitäten für den Fall der erforderlichen Auf-
nahmeeiner großenAnzahl vonPatientenzu schaffen. InZusammenhangmit
extremenNaturereignissenist indemZusammenhangaberdaraufhinzuwiesen,
dassesinderVergangenheitinÖsterreichauchbeiExtremereignissenzukeinen
hohenVerletztenzahlen gekommen ist, die entsprechendeHerausforderungen
andenRettungsdienstbzw.dieklinischeVersorgunggestellt hätten.Zugröße-
ren Zahlen von Betroffenen kam es eher hinsichtlich einer notwendigen psy-
chosozialenBetreuung.
InnerhalbvonBundesländernkönneninderRegeldiebereitsbeschriebenen
besonderen Einheiten der Feuerwehren für den überörtlichen Einsatz heran-
gezogenwerden,umlokaleRessourcenengpässeauszugleichen.
Darüber hinaus ist ein Rückgriff aufMittel, die amMarkt verfügbar sind,
möglich,indemprivateAnbieterbeauftragtwerden,LeistungenzurBewältigung
einer Katastrophe zu erbringen. Im Fall von Katastrophen besteht auch die
Möglichkeit, Gerätschaften und auch persönlicheDienstleistungen gegen den
Willen der Betroffenen in Anspruch zu nehmen (Aufgebot, Inpflichtnahme).
Derartige Eingriffe in die Privatautonomie, sollten sie notwendig sein, haben
sich aber immer auch an denGrundsätzen der Zumutbarkeit undVerhältnis-
mäßigkeit sowie am Prinzip des gelindesten Mittels zu orientieren. Weiters
müssen die auf diese Weise Verpflichteten angemessen entschädigt werden.
Soweit sonstige Ressourcen nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit des
Rückgriffs auf militärische Assistenzleistungen. Die Inanspruchnahme eines
AssistenzeinsatzesdesBundesheeres istgrundsätzlichallenBehördenmöglich,
soferndie zivilenRessourcennicht ausreichen.
Grundsätzlich nicht vorgesehen sind sonstige innerstaatliche Hilfsmecha-
nismen inderKatastrophenhilfeüberGrenzenderBundesländerhinweg, etwa
in Form einer allgemeinen Unterstützungspflicht zwischen den Ländern. Im
subsidiären österreichischen System erfolgt die Bewältigung von Naturkata-
strophen in der Regel innerhalb der Bundesländergrenzen und nicht bundes-
weit.RegelnfürdenRessourcenaustauschüberBundesländergrenzensindnicht
generell vorhanden, entsprechende Absprachen und Verfahren existieren im
Einzelfall bzw.werden entsprechendeRegelungen erst imAnlassfall getroffen.
Im Fall derÜberlastung einer Behörde käme grundsätzlich auch noch das
Rechtsinstitut derAmtshilfe inFrage.Amtshilfe bedeutet, dass alle staatlichen
Organe (Bund, Land, Gemeinde) zur gegenseitigen Hilfeleistung verpflichtet
Management
imKatastrophenschutz758
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY-NC-ND 4.0
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Buch ExtremA 2019 - Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich"
ExtremA 2019
Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich
- Titel
- ExtremA 2019
- Untertitel
- Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich
- Autoren
- Thomas Glade
- Martin Mergili
- Herausgeber
- Katrin Sattler
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1092-4
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 778
- Kategorie
- Geographie, Land und Leute