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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847110927 – ISBN E-Lib: 9783737010924
der NATO-Partnerschaft fĂĽr den Frieden und global auch innerhalb der Ver-
eintenNationen.
DasUnionsverfahrenfĂĽrdenKatastrophenschutz,das imJahrerstmals2001
entstandenund imJahr2013zuletzt novelliertworden ist, sieht vor, dass jeder
Staat innerhalb oder auĂźerhalb derEU imFalle einerKatastrophe einHilfeer-
suchen an die Europäische Union richten kann. Diese Hilfeersuchen werden
über das Emergency Response CoordinationCentre (ERCC) bei der Europäi-
schenKommission andie amVerfahren teilnehmenden Staaten zirkuliert, die
dann ihre Hilfsangeobte ĂĽber das ERCC einmelden, von wo sodann ein Ge-
samtpaketanHilfs-undUnterstĂĽtzungsleistungenangebotenwerdenkann.Die
Auswahl der konkret in Anspruch genommenenHilfe verbleibt beim hilfeer-
suchendenStaat, der auch fĂĽr die Leitungdes Einsatzes imeigenenLandver-
antwortlich bleibt. Leistungenkönnen inFormvonExperten, Sachgüternund
Einheiten(Modulen)zurVerfĂĽgunggestelltwerden.DenhilfeersuchendenStaat
trifft die Pflicht, die hereinkommendeHilfe indennationalenEinsatz zu inte-
grieren.AlsSchnittstellezwischender lokalverantwortlichenBehördeundden
internationalen Hilfseinheiten hat sich das Konzept des On-Site Operations
CoordinationCentre (OSOCC)etabliert.
Der internationalenKatastrophenhilfe sind aber auch gewisse Grenzen ge-
setzt. Tätigkeiten, die einer nationalen Regelung unterliegen, wie etwa in
Österreich die Ausübung von notfallmedizinischen Eingriffen bzw. sanitäts-
dienstlichen Leistungen, bleiben ausländischenHilfskräften grundsätzlichun-
tersagt.
29.4.2.5 WiederherstellungsghilfenachExtremereignissen
ExtremereignissesindinderRegelmitmassivenZerstörungenderöffentlichen
und privaten Infrastruktur verbunden. Bei Naturereignissen trägt, sofern es
keinenVerantwortlichengibt,wasmeistnichtderFallseinwird,derGeschädigte
den Schaden selbst. Der Staat hat aber Instrumente geschaffen, die Katastro-
phenschäden teilweise solidarisieren. Das inÖsterreich etablierte System der
Schadensregulierung sieht vor, dass Geschädigte Beihilfen von den Ländern
bekommen, die unterschiedlichesAusmaĂź je nach Schadenskategorie und so-
zialerLagedesGeschädigtenhabenundindenmeistenFällenzwischen30und
50Prozent(inAusnahmefällenbis80%)desnichtversichertenSchadensliegen.
Die Länder erhalten diese Zuschüsse zu Schäden aus demKatastrophenfonds
des Bundes zu 60% refundiert. Neben dieser hauptsächlichen Unterstützung
durch direkte Behilfen hat die öffentliche Hand aber auch noch eine Anzahl
weitererkleinererHilfsmöglichkeitenzurVerfügung,dieetwasinderBefreiung
von GebĂĽhren fĂĽr WiederherstellungsmaĂźnahmen (z.B. bei Ersatzbeschaf-
fungenvonDokumenten), Steuererleichterungen bzw. Steuerstundungen und
Management
imKatastrophenschutz760
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY-NC-ND 4.0
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book ExtremA 2019 - Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Ă–sterreich"
ExtremA 2019
Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Ă–sterreich
- Title
- ExtremA 2019
- Subtitle
- Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Ă–sterreich
- Authors
- Thomas Glade
- Martin Mergili
- Editor
- Katrin Sattler
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1092-4
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 778
- Category
- Geographie, Land und Leute