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ExtremA 2019 - Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Ă–sterreich
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847110927 – ISBN E-Lib: 9783737010924 der NATO-Partnerschaft für den Frieden und global auch innerhalb der Ver- eintenNationen. DasUnionsverfahrenfürdenKatastrophenschutz,das imJahrerstmals2001 entstandenund imJahr2013zuletzt novelliertworden ist, sieht vor, dass jeder Staat innerhalb oder außerhalb derEU imFalle einerKatastrophe einHilfeer- suchen an die Europäische Union richten kann. Diese Hilfeersuchen werden über das Emergency Response CoordinationCentre (ERCC) bei der Europäi- schenKommission andie amVerfahren teilnehmenden Staaten zirkuliert, die dann ihre Hilfsangeobte über das ERCC einmelden, von wo sodann ein Ge- samtpaketanHilfs-undUnterstützungsleistungenangebotenwerdenkann.Die Auswahl der konkret in Anspruch genommenenHilfe verbleibt beim hilfeer- suchendenStaat, der auch für die Leitungdes Einsatzes imeigenenLandver- antwortlich bleibt. Leistungenkönnen inFormvonExperten, Sachgüternund Einheiten(Modulen)zurVerfügunggestelltwerden.DenhilfeersuchendenStaat trifft die Pflicht, die hereinkommendeHilfe indennationalenEinsatz zu inte- grieren.AlsSchnittstellezwischender lokalverantwortlichenBehördeundden internationalen Hilfseinheiten hat sich das Konzept des On-Site Operations CoordinationCentre (OSOCC)etabliert. Der internationalenKatastrophenhilfe sind aber auch gewisse Grenzen ge- setzt. Tätigkeiten, die einer nationalen Regelung unterliegen, wie etwa in Österreich die Ausübung von notfallmedizinischen Eingriffen bzw. sanitäts- dienstlichen Leistungen, bleiben ausländischenHilfskräften grundsätzlichun- tersagt. 29.4.2.5 WiederherstellungsghilfenachExtremereignissen ExtremereignissesindinderRegelmitmassivenZerstörungenderöffentlichen und privaten Infrastruktur verbunden. Bei Naturereignissen trägt, sofern es keinenVerantwortlichengibt,wasmeistnichtderFallseinwird,derGeschädigte den Schaden selbst. Der Staat hat aber Instrumente geschaffen, die Katastro- phenschäden teilweise solidarisieren. Das inÖsterreich etablierte System der Schadensregulierung sieht vor, dass Geschädigte Beihilfen von den Ländern bekommen, die unterschiedlichesAusmaß je nach Schadenskategorie und so- zialerLagedesGeschädigtenhabenundindenmeistenFällenzwischen30und 50Prozent(inAusnahmefällenbis80%)desnichtversichertenSchadensliegen. Die Länder erhalten diese Zuschüsse zu Schäden aus demKatastrophenfonds des Bundes zu 60% refundiert. Neben dieser hauptsächlichen Unterstützung durch direkte Behilfen hat die öffentliche Hand aber auch noch eine Anzahl weitererkleinererHilfsmöglichkeitenzurVerfügung,dieetwasinderBefreiung von Gebühren für Wiederherstellungsmaßnahmen (z.B. bei Ersatzbeschaf- fungenvonDokumenten), Steuererleichterungen bzw. Steuerstundungen und Management imKatastrophenschutz760 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY-NC-ND 4.0
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ExtremA 2019 Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Ă–sterreich
Title
ExtremA 2019
Subtitle
Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Ă–sterreich
Authors
Thomas Glade
Martin Mergili
Editor
Katrin Sattler
Publisher
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7370-1092-4
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
778
Category
Geographie, Land und Leute
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