Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Geographie, Land und Leute
ExtremA 2019 - Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich
Seite - 760 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 760 - in ExtremA 2019 - Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich

Bild der Seite - 760 -

Bild der Seite - 760 - in ExtremA 2019 - Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich

Text der Seite - 760 -

© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847110927 – ISBN E-Lib: 9783737010924 der NATO-Partnerschaft für den Frieden und global auch innerhalb der Ver- eintenNationen. DasUnionsverfahrenfürdenKatastrophenschutz,das imJahrerstmals2001 entstandenund imJahr2013zuletzt novelliertworden ist, sieht vor, dass jeder Staat innerhalb oder außerhalb derEU imFalle einerKatastrophe einHilfeer- suchen an die Europäische Union richten kann. Diese Hilfeersuchen werden über das Emergency Response CoordinationCentre (ERCC) bei der Europäi- schenKommission andie amVerfahren teilnehmenden Staaten zirkuliert, die dann ihre Hilfsangeobte über das ERCC einmelden, von wo sodann ein Ge- samtpaketanHilfs-undUnterstützungsleistungenangebotenwerdenkann.Die Auswahl der konkret in Anspruch genommenenHilfe verbleibt beim hilfeer- suchendenStaat, der auch für die Leitungdes Einsatzes imeigenenLandver- antwortlich bleibt. Leistungenkönnen inFormvonExperten, Sachgüternund Einheiten(Modulen)zurVerfügunggestelltwerden.DenhilfeersuchendenStaat trifft die Pflicht, die hereinkommendeHilfe indennationalenEinsatz zu inte- grieren.AlsSchnittstellezwischender lokalverantwortlichenBehördeundden internationalen Hilfseinheiten hat sich das Konzept des On-Site Operations CoordinationCentre (OSOCC)etabliert. Der internationalenKatastrophenhilfe sind aber auch gewisse Grenzen ge- setzt. Tätigkeiten, die einer nationalen Regelung unterliegen, wie etwa in Österreich die Ausübung von notfallmedizinischen Eingriffen bzw. sanitäts- dienstlichen Leistungen, bleiben ausländischenHilfskräften grundsätzlichun- tersagt. 29.4.2.5 WiederherstellungsghilfenachExtremereignissen ExtremereignissesindinderRegelmitmassivenZerstörungenderöffentlichen und privaten Infrastruktur verbunden. Bei Naturereignissen trägt, sofern es keinenVerantwortlichengibt,wasmeistnichtderFallseinwird,derGeschädigte den Schaden selbst. Der Staat hat aber Instrumente geschaffen, die Katastro- phenschäden teilweise solidarisieren. Das inÖsterreich etablierte System der Schadensregulierung sieht vor, dass Geschädigte Beihilfen von den Ländern bekommen, die unterschiedlichesAusmaß je nach Schadenskategorie und so- zialerLagedesGeschädigtenhabenundindenmeistenFällenzwischen30und 50Prozent(inAusnahmefällenbis80%)desnichtversichertenSchadensliegen. Die Länder erhalten diese Zuschüsse zu Schäden aus demKatastrophenfonds des Bundes zu 60% refundiert. Neben dieser hauptsächlichen Unterstützung durch direkte Behilfen hat die öffentliche Hand aber auch noch eine Anzahl weitererkleinererHilfsmöglichkeitenzurVerfügung,dieetwasinderBefreiung von Gebühren für Wiederherstellungsmaßnahmen (z.B. bei Ersatzbeschaf- fungenvonDokumenten), Steuererleichterungen bzw. Steuerstundungen und Management imKatastrophenschutz760 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY-NC-ND 4.0
zurück zum  Buch ExtremA 2019 - Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich"
ExtremA 2019 Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich
Titel
ExtremA 2019
Untertitel
Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich
Autoren
Thomas Glade
Martin Mergili
Herausgeber
Katrin Sattler
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7370-1092-4
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
778
Kategorie
Geographie, Land und Leute
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
ExtremA 2019