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Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
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Zur Vorgeschichte des Augsburger Reichstages 31 gischen Brüdern, die zum Teil auf ihrer unterschiedlichen Einstellung zum Passauer Vertrag beruhten. Darum müssen wir kurz auf dessen Genesis zu- rückgreifen. Im ursprünglichen Angebot dieses Reichstages hatte bei Kaiser Karl das Mo- tiv dominiert, auf diese Weise die religionspolitischen Vorwürfe – der evangeli- sche Glaube sei infolge der Durchführung des Augsburger Interims unter- drückt, und das Trienter Konzil habe die protestantischen Anliegen mißachtet –, die er ohnehin für unberechtigt hielt, aus den Verhandlungen über den Waf- fenstillstand auszuklammern. In seiner Stellungnahme zu den von der Fürsten- opposition gegen ihn erhobenen Anklagen, die er im März 1552 Ferdinand als Richtlinien für dessen Gespräche mit der Gegenseite übermittelte, empfahl er, weil er trotz seiner bedrängten Lage einerseits nicht bereit war, den Frieden auf Kosten seines Gewissens durch „gegen Gott“ bzw. gegen die katholische Reli- gion gerichtete Zugeständnisse zu erkaufen, andererseits aber ein Scheitern der Gespräche wegen dieser Religionsprobleme auch nicht wünschte, sie dorthin zu verschieben, wo man mit allen Ständen darüber reden könne, also auf eine Reichsversammlung7. Dieser Anweisung entsprachen die Ausführungen in der sog. Linzer Resolu- tion, der von Ferdinand entworfenen und von Karl gebilligten Antwort des Römischen Königs an den sächsischen Kurfürsten Moritz (übergeben am 28.4.1552), zu dessen Beschwerdeartikeln8: Der Kaiser habe in Religionsangele- genheiten niemandem je etwas anderes auferlegt, als was in Reichsabschieden beschlossen gewesen, und er habe das Trienter Konzil stets als Mittel zur fried- lichen Überwindung der Spaltung im Glauben betrachtet; da das Konzil bei vielen Ständen „die verhofft frucht nit würket“, verspreche er im Namen des Kaisers, daß auch weiterhin („hinfuro“) kein Stand wegen der Religion „mit der Tat“ bedrängt und in Bälde („schirist“) ein Reichstag gehalten werden solle, um eine Verständigung darüber herbeizuführen, auf welche Weise – abermals durch Konzil oder durch Reichsversammlung9 – die Frage des Glaubenszwistes er- örtert und verglichen werden könnte, und das gefundene Übereinkommen solle dann gelten. Mittlerweile solle jeder Stand wegen Religion und Nutznießung der in seinem Besitz befindlichen geistlichen Güter unbehelligt bleiben. Die Bewilligung dieses Anstandes hatte Karl zwar nicht angeregt, aber auch keinen Einwand dagegen erhoben; denn sie war das notwendige Korrelat zu der Vertagung des Gesamtproblems und hatte Parallelen in den Religionsverhand- lungen im Umfeld früherer Reichstage. Insgesamt war indessen dieser Teil der Resolution ziemlich allgemein gehalten, und so entscheidende Punkte wie die Gültigkeitsdauer des Anstandes und die Durchsetzung der Ergebnisse des Reichstags waren wenig präzise formuliert. Daß man sich den gefaßten Be- 7 Druffel 2, S. 223–232, Karl an F., 11.3.1552, bes. s. 231: „bien vous veulx-je aviser ... de non entrer si avant sur ce point de laditte religion ... et si se vouldroit mieux, remectre à ce que s’en pourroit communiquer avec les communs estatz“; vgl. Kühns, S. 28 8 Druffel 3, S. 402–406, bes. S. 404f.; vgl. Bundschuh S. 14 9 Ferdinand hatte als weitere Alternative „Nationalkonzil“ aufgeführt; Karl strich das mit Rück- sicht auf die Kurie, wollte es aber als taktische Waffe noch behalten (Druffel 2, S. 428; ähnlich auch Bundschuh, S. 15). CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Title
Ferdinand I. als Kaiser
Subtitle
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Author
Ernst Laubach
Publisher
Aschendorff Verlag
Location
Münster
Date
2019
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-402-18044-0
Size
15.5 x 23.0 cm
Pages
786
Keywords
Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
Category
Biographien
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