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Kapitel 2: Der Regensburger
Reichstag178
seinâ und sich darum einem Colloquium nicht zu verweigern217. Doch gerade
das KernstĂŒck der Resolution stieĂ auf Kritik, die Dr. Welsinger auf den Punkt
brachte: Den ReligionsausschuĂ selbst als Colloquium zu konstituiern, sei ânit
furtreglich, in ansehung, das die jetzt verordneten im ausschuĂ nit theologi
werenâ. Konrad Braun beanstandete sowohl das Verlangen des Königs nach
ausgleichswilligen âfriedliebendenâ GesprĂ€chsteilnehmern als auch die ungere-
gelte vertrauliche Beratungsweise; es bedĂŒrfe vielmehr zur Verteidigung der
Wahrheit bereiter MĂ€nner, und das Colloquium mĂŒsse in Sachfragen unbe-
schrĂ€nkt und nach vorher genau zu regelnder Ordnung, also sehr wohl âweit-
lĂ€ufigâ, durchgefĂŒhrt werden. Diese Argumentation findet ihre ErklĂ€rung in
Brauns einschlÀgigen Erfahrungen wÀhrend des Wormser ReligionsgesprÀches
1540/41, zu dessen PrÀsidium er als damaliger Mainzer Vizekanzler gehört hat-
te218. Die persönliche Teilnahme der Bischöfe lehnte er als unzumutbar ab, weil
es mit ihrem Eid unvereinbar sei, mit Leuten zu unterhandeln, welche die Auto-
ritÀt der Kirche bestritten219. Da aber auch Braun Ferdinand guten Willen atte-
stierte, schlug er vor, der König möge dazu bewogen werden, das Colloquium
aus eigener Machtvollkommenheit anzusetzen, und der Papst sei um die Ent-
sendung eines Nuntius zu bitten.
Nimmt man die getrennten Beratungen der Protestanten und der Geistlichen
um die Jahreswende 1556/57 gemeinsam in den Blick, so muĂ man bilanzieren,
daĂ Ferdinands Kerngedanke kaum Chancen auf Realisierung hatte. Sein Vor-
schlag war nicht nur von den konkreten Vorstellungen, die beide Gruppen mit
einem Colloquium verbanden, weit entfernt, er lief im Grunde, was Konrad
Braun richtig erkannte und sogleich attackierte, auf eine Kombination von zwei
Wegen hinaus: Das ReligionsgesprÀch sollte in eine Reichsversammlung ein-
mĂŒnden220. Durch die Verankerung in mehreren offiziellen Dokumenten des
Reichs hatte die AufzĂ€hlung jener âvier Wegeâ inzwischen einen Stellenwert
bekommen, der es nun erschwerte, mit einer weiteren Alternative davon abzu-
weichen.
In den nÀchsten Tagen verstÀndigten sich die Geistlichen auf eine Antwort an
den König, die ihm am 5. Januar 1557 ĂŒberreicht wurde221. Darin bekrĂ€ftigten
sie noch einmal, der einzige ordentliche Weg sei das Konzil, erklÀrten sich aber
zu einem Colloquium bereit, um dem â von Ferdinand ja angedeuteten â Vor-
wurf zu begegnen, âman scheue das lichtâ. DafĂŒr stellten sie vier Vorbedingun-
gen auf: Die Teilnehmer dĂŒrften keine verbindlichen BeschlĂŒsse fassen, dem
Konzil als eigentlich zustĂ€ndigem Gremium dĂŒrfe in keiner Weise prĂ€judiziert
werden, die Eide und Pflichten der Bischöfe dĂŒrften nicht berĂŒhrt werden, die
217 Zu den Verhandlungen der Geistlichen am 29.12.1556 eingehend Bundschuh, S. 198ff; das
nachfolgende Zitat S. 200.
218 RöĂner, S. 74ff
219 Bundschuh, S. 201 Anm. 97
220 âDas man die sachen widerumb solle im reichsrath komen lassen, darauĂ erfolgte, das es ein
reichshandlung wĂŒrde, welcher weg verworfen wordenâ (HHStA Wien, MEA RTA 44a, fol
239v; zitiert bei Bundschuh, S. 201 Anm. 97).
221 Eine Kopie in HHStA Wien, MEA 43, fol 156r-159r; weitere Ăberlieferung nennt Bundschuh,
S. 205 Anm. 106
CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Title
- Ferdinand I. als Kaiser
- Subtitle
- Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Author
- Ernst Laubach
- Publisher
- Aschendorff Verlag
- Location
- MĂŒnster
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-402-18044-0
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 786
- Keywords
- Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
- Category
- Biographien