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Weitere Gutachten 291
gen aus der historischen und juristischen Literatur überfrachtet246. Insofern mag
es die ihm zugedachte Funktion eher erfüllt haben, Ferdinand für eine noch
immer erwartete Aussprache mit einem päpstlichen Vertreter das Rüstzeug zu
liefern.
Gundelius und Gienger erklärten sich zwar mit weiten Teilen der Ausfüh-
rungen von Vargas einverstanden, fanden aber auch einige schwache Passagen,
in denen ihnen die Interessen Ferdinands nicht energisch genug verteidigt
schienen247. Sie beanstandeten, Vargas hätte Einwürfe des Papstes, in denen er
schmeichelhafte Bemerkungen über König Philipp mit Angriffen auf Ferdinand
und Maximilian verbunden, die letzten Reichsabschiede getadelt und sich seiner
Machtvollkommenheit über das Reich gerühmt habe, sofort zurückweisen müs-
sen248. Die von ihm anscheinend ausgedrückte grundsätzliche Anerkennung
päpstlicher Dekretalen zu Reichsangelegenheiten ging ihnen zu weit. Sie hielten
dagegen, daß mehrere Konstitutionen von Päpsten erlassen worden seien, die
den damaligen Kaisern feindlich gesonnen gewesen und sogar Krieg gegen sie
geführt, mithin Gewalt über das Recht gestellt hätten249. Die Machtstellung des
Papstes auf diese Weise stabilisieren zu wollen, verstoße gegen die christliche
Nächstenliebe. Anerkennung der päpstlichen Dekrete sei nur möglich, sofern
der Papst sie auf den Klerus sowie dogmatische und kirchliche Fragen be-
schränke und nicht zu weit ausdehne, wie es jetzt geschehen sei250.
Eingehend äußerten sie sich zur historischen Fundierung des Rechtes der
Deutschen auf das Kaisertum. Über den Übergang (translatio) des Reiches von
den Franzosen auf die Deutschen und die Einsetzung (designatio) der Kurfür-
sten habe Vargas „obscurius“ geredet, lautete ihr Urteil251, aber es hat den An-
schein, daß sie auch bei ihrem Herrn in dieser Hinsicht Defizite vermuteten.
Unter Verweis auf die Fortdauer des oströmischen Reiches bis 1453 und auf die
Anerkennung des vorletzten byzantinischen Kaisers als Imperator Romanorum
durch Papst Eugen IV.252 wird die kuriale Translationstheorie bestritten und
dagegen die Ansicht vertreten, im Jahre 800 sei eine Wiederherstellung bzw.
Erneuerung des westlichen Reiches erfolgt, als Karl der Große vom römischen
Volk und Papst Leo III. „Imperator Augustus designatus et acclamatus est“253,
bei dessen Familie dann Recht und Name des Reiches geblieben seien bis zu
Arnulf (von Kärnten). Danach aber hätten die deutschen Fürsten, die damals
Franken genannt wurden, einmütig Konrad gewählt, dessen Nachfolger Hein-
rich I. sei vom Papst anerkannt worden und ebenso Otto I.; mithin hätten die
246 Ein paar Quellennachweise sind, gleichsam als Anmerkungen, auf dem Rand notiert.
247 Vargas’ Vortrag und die von ihm übersandte Liste sind mir in den Wiener Akten nicht begegnet.
Ob die auf Andeutungen beschränkte Wiedergabe der Räte korrekt und ihre Kritik berechtigt
war, konnte daher nicht kontrolliert werden.
248 fol 47v
249 fol 46r
250 fol 46v: „...non tum late extenderunt ut nunc fuit, sed in ecclesiasticas tantum personas restin-
xerunt ac intra terminos fidei sacrorum dogmatum negotiorum ecclesiasticorum constrinxer-
unt.“
251 fol 48r
252 Zur Sache vgl. Ostrogorsky, S. 491f
253 fol 48r
CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Title
- Ferdinand I. als Kaiser
- Subtitle
- Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Author
- Ernst Laubach
- Publisher
- Aschendorff Verlag
- Location
- Münster
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-402-18044-0
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 786
- Keywords
- Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
- Category
- Biographien