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Freistellung und Gravamina 331
Persönlich ist Ferdinand über die protestantischen Versuche, zu ihren Gun-
sten Änderungen des Augsburger Religionsfriedens durchzusetzen, sehr ver-
bittert gewesen. Noch in seinem persönlichen Mahnschreiben vom 1. Januar
1563 an Herzog Wilhelm von Jülich-Kleve ließ er diesem Gefühl freien Lauf
mit der Anklage, die Protestanten hätten, obwohl die „ewige“ Dauer aller Be-
stimmungen des Religionsfriedens vereinbart worden sei, sich von Anfang
nicht daran gehalten und seinem Wortlaut entgegenstehende Änderungsanträge
gestellt79. –
Den parallelen Beschwerdeschriften beider Konfessionen war gemeinsam die
Beteuerung, jeweils selbst am Religionsfrieden festhalten und seine Regelungen
nicht „disputierlich machen“ zu wollen, während die Gegenseite einer willkür-
lichen oder abwegigen „ungereimten“ Auslegung bezichtigt wurde80. Gemein-
sam war auch, daß man keine Einzelfälle auflistete, sondern die Übergriffe der
Gegenseite in allgemeinen Wendungen schilderte und dadurch gleichsam vom
konkreten Streitfall weg auf eine abstraktere, grundsätzlicher juristischer Klä-
rung eher förderliche Ebene strebte. Beide Seiten appellierten gleichermaßen an
den Kaiser, im Sinne der vorgetragenen Auffassung seine Autorität zur Abhilfe
einzusetzen. Verschieden waren natürlich die Prämissen: Den Protestanten
sollte der Religionsfrieden zum Ausbau ihrer Position, den Katholiken aber zur
uneingeschränkten Bewahrung der ihrigen dienen. Mit den Gravamina von
1559 begann das jahrzehntelange Ringen der Konfessionen, in dem sie bemüht
waren, „die Schwächen und Lücken des Gesetzeswerkes für sich auszunut-
zen“81.
Kennzeichnend für die offensive Argumentation der Protestanten in ihrem
Gravamina-Papier war ihre These, der Religionsfrieden müsse so verstanden
werden, daß „zu allen Theilen zwischen den Ständen eine Gleichheit angerich-
tet und gehalten werden möchte“82. Wenn sie durch Klagen vor dem Reichs-
kammergericht und durch dessen Mandatsprozesse83 daran gehindert würden,
in ihren Territorien gelegene Stifte, Klöster und Pfarreien zu reformieren und
über deren Einkünfte zu verfügen, wenn verlangt werde, daß sie für die materi-
elle Fundierung ihrer evangelischen Gottesdienste jene Gefälle nicht verwenden
dürften, sondern neue Finanzmittel bereitstellen müßten, wenn evangelische
Untertanen in katholischen Territorien bestraft und vertrieben würden, dann
verletze solche „Ungleichheit und Weigerung“ ihre Gewissen; und wenn der
Religionsfrieden, obwohl sein Wortlaut (der „Buchstab“) „klar und lauter“ sei,
in der beanstandeten Weise verstanden werden sollte, bedeute das eine Diskri-
minierung („Schand Mackel“) ihrer Religion. Die Besetzung der Pfarreien und
79 Vgl. Laubach, Mahnschreiben, S. 111f
80 Zum Problem der Auslegung des Religionsfriedens in den Gravamina eingehend, aber umständ-
lich und nicht immer überzeugend Urban, Restitutionsedikt, S. 105ff, 121ff, 254ff; ferner – die
Ergebnisse seiner früheren Arbeiten resümierend – Heckel, Deutsche Geschichte, S. 70f.
81 Duchhardt, Verfassungsgeschichte, S. 115
82 Lehmann 1, S. 80 l.; ähnlich S. 82 r: „daß in obgemeldten fürgefallen zweiffeln und dubiis der
hohen Nothdurfft nach Gleichheit gehalten werde“. Vgl. Dickmann, S. 18f, dessen Interpretati-
on mir angesichts der Verwendung des Terminus „Gleichheit“ am Anfang und am Ende der
Eingabe allzu vorsichtig erscheint.
83 Zur juristischen Bedeutung der Mandate vgl. Rabe, Religionsfriede, S. 266f.
CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Title
- Ferdinand I. als Kaiser
- Subtitle
- Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Author
- Ernst Laubach
- Publisher
- Aschendorff Verlag
- Location
- Münster
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-402-18044-0
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 786
- Keywords
- Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
- Category
- Biographien