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Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Seite - 331 -
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Freistellung und Gravamina 331 Persönlich ist Ferdinand über die protestantischen Versuche, zu ihren Gun- sten Änderungen des Augsburger Religionsfriedens durchzusetzen, sehr ver- bittert gewesen. Noch in seinem persönlichen Mahnschreiben vom 1. Januar 1563 an Herzog Wilhelm von Jülich-Kleve ließ er diesem Gefühl freien Lauf mit der Anklage, die Protestanten hätten, obwohl die „ewige“ Dauer aller Be- stimmungen des Religionsfriedens vereinbart worden sei, sich von Anfang nicht daran gehalten und seinem Wortlaut entgegenstehende Änderungsanträge gestellt79. – Den parallelen Beschwerdeschriften beider Konfessionen war gemeinsam die Beteuerung, jeweils selbst am Religionsfrieden festhalten und seine Regelungen nicht „disputierlich machen“ zu wollen, während die Gegenseite einer willkür- lichen oder abwegigen „ungereimten“ Auslegung bezichtigt wurde80. Gemein- sam war auch, daß man keine Einzelfälle auflistete, sondern die Übergriffe der Gegenseite in allgemeinen Wendungen schilderte und dadurch gleichsam vom konkreten Streitfall weg auf eine abstraktere, grundsätzlicher juristischer Klä- rung eher förderliche Ebene strebte. Beide Seiten appellierten gleichermaßen an den Kaiser, im Sinne der vorgetragenen Auffassung seine Autorität zur Abhilfe einzusetzen. Verschieden waren natürlich die Prämissen: Den Protestanten sollte der Religionsfrieden zum Ausbau ihrer Position, den Katholiken aber zur uneingeschränkten Bewahrung der ihrigen dienen. Mit den Gravamina von 1559 begann das jahrzehntelange Ringen der Konfessionen, in dem sie bemüht waren, „die Schwächen und Lücken des Gesetzeswerkes für sich auszunut- zen“81. Kennzeichnend für die offensive Argumentation der Protestanten in ihrem Gravamina-Papier war ihre These, der Religionsfrieden müsse so verstanden werden, daß „zu allen Theilen zwischen den Ständen eine Gleichheit angerich- tet und gehalten werden möchte“82. Wenn sie durch Klagen vor dem Reichs- kammergericht und durch dessen Mandatsprozesse83 daran gehindert würden, in ihren Territorien gelegene Stifte, Klöster und Pfarreien zu reformieren und über deren Einkünfte zu verfügen, wenn verlangt werde, daß sie für die materi- elle Fundierung ihrer evangelischen Gottesdienste jene Gefälle nicht verwenden dürften, sondern neue Finanzmittel bereitstellen müßten, wenn evangelische Untertanen in katholischen Territorien bestraft und vertrieben würden, dann verletze solche „Ungleichheit und Weigerung“ ihre Gewissen; und wenn der Religionsfrieden, obwohl sein Wortlaut (der „Buchstab“) „klar und lauter“ sei, in der beanstandeten Weise verstanden werden sollte, bedeute das eine Diskri- minierung („Schand Mackel“) ihrer Religion. Die Besetzung der Pfarreien und 79 Vgl. Laubach, Mahnschreiben, S. 111f 80 Zum Problem der Auslegung des Religionsfriedens in den Gravamina eingehend, aber umständ- lich und nicht immer überzeugend Urban, Restitutionsedikt, S. 105ff, 121ff, 254ff; ferner – die Ergebnisse seiner früheren Arbeiten resümierend – Heckel, Deutsche Geschichte, S. 70f. 81 Duchhardt, Verfassungsgeschichte, S. 115 82 Lehmann 1, S. 80 l.; ähnlich S. 82 r: „daß in obgemeldten fürgefallen zweiffeln und dubiis der hohen Nothdurfft nach Gleichheit gehalten werde“. Vgl. Dickmann, S. 18f, dessen Interpretati- on mir angesichts der Verwendung des Terminus „Gleichheit“ am Anfang und am Ende der Eingabe allzu vorsichtig erscheint. 83 Zur juristischen Bedeutung der Mandate vgl. Rabe, Religionsfriede, S. 266f. CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Titel
Ferdinand I. als Kaiser
Untertitel
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Autor
Ernst Laubach
Verlag
Aschendorff Verlag
Ort
Münster
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-402-18044-0
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
786
Schlagwörter
Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
Kategorie
Biographien
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