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Neue Ordnungen für die Reichsbehörden 355
kanzler Jonas verloren, der seit der Abreise Karls V. auch die Geschäfte eines
Reichsvizekanzlers wahrgenommen hatte, ohne diesen Titel zu führen246. Fer-
dinand berief unverzüglich den letzten Inhaber dieses Amtes unter seinem Bru-
der, Georg Sigmund Seld247; mit der schnellen Ernennung überging der Kaiser
die vom Erzkanzler beanspruchte Mitbestimmung. In den während des
Reichstages mit dem Mainzer Kurfürsten geführten Verhandlungen über Lei-
tung und Ordnung der Reichskanzlei akzeptierte dieser die Berufung Selds248.
Die am 1. Juni erlassene neue Ordnung für die Reichskanzlei249 sicherte dem
Reichserzkanzler theoretisch beträchtlichen Einfluß zu. Ihm wurde für die Zeit
seiner Anwesenheit am kaiserlichen Hoflager nicht nur die Siegelführung, son-
dern auch der Vorsitz im Reichshofrat zugebilligt. Er erhielt das Recht, das
Kanzleipersonal – nach Zustimmung des Kaisers – zu ernennen, das auch ihm
zu Gehorsam verpflichtet war. Ob indessen diese Zugeständnisse praktische
Folgen haben würden, war nicht sehr wahrscheinlich, das hätte häufige längere
Präsenz am Kaiserhof zur Voraussetzung gehabt. Die Praxis begann so, daß
Ferdinand den Stellvertreter des Vizekanzlers präsentierte und der Mainzer ihn
ernannte250. Die Bearbeitung der Reichssachen einerseits, der Angelegenheiten
der österreichischen Erblande andererseits sollte zwar säuberlich getrennt erfol-
gen, aber Ferdinand setzte seine auf praktischen Erwägungen und Kostengrün-
den beruhende Auffassung durch, daß das Personal der Reichskanzlei zu beiden
Aufgaben herangezogen werden durfte251. Die Ämter des Reichsvizekanzlers
und des Leiters der Hofkanzlei für die österreichischen Erblande wurden verei-
nigt252. Der Reichshofvizekanzler (so die neue Bezeichnung) sollte von Amts
wegen Mitglied des Reichshofrates sein253. Der Mainzer Erzbischof hatte auf
dieser Bestimmung bestanden, denn der Vizekanzler sollte ja seine Vertrauens-
person sein; durch die vorher vorgenommene Berufung Selds hatte Ferdinand
sie für dieses Mal entschärft254.
Erstmalig erlebte es Ferdinand auf diesem Reichstag, daß die Stände die In-
strumente der Gravamina und Supplikationen auch zur Kritik an seinen eigenen
politischen Interessen einsetzten. Die Gravamina der Protestanten und ihre
Freistellungsforderung kaschierten das insofern, als sie die Katholiken als Ge-
samtheit und das Reichskammergericht angriffen. Direkt attackiert wurde der
neue „Mehrer des Reichs“ wegen seiner Weigerung, das 1548 besetzte und de
facto mediatisierte Konstanz als Reichsstadt zu restituieren. Die Kritik wurde
im Rahmen der Beratungen über die Verbesserung der Kreisordnung von 1555
von Württemberg im Namen des Schwäbischen Kreises vorgebracht und pro-
246 Kretschmayr, S. 400
247 Seld, der noch in einem Dienstverhältnis zum Brüsseler Hof stand, erhielt von Philipp II. umge-
hend die Freigabe (HHStA Wien, Belgica DD Abt. B rot, Nr. 232, fol 562r-563r: Philipp II. an
Seld, 12.1.1559, Kopie).
248 Groß, S. 11 u. S. 307f.
249 Druck bei Fellner/Kretschmayr I/2, S. 288ff
250 Groß, S. 11
251 Groß, S. 9; Fellner/Kretschmayr I/1, S. 144
252 Kretschmayr, S. 407f
253 Kretschmayr, S. 411
254 Ähnlich Vogel, S. 23
CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Title
- Ferdinand I. als Kaiser
- Subtitle
- Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Author
- Ernst Laubach
- Publisher
- Aschendorff Verlag
- Location
- Münster
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-402-18044-0
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 786
- Keywords
- Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
- Category
- Biographien