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Kapitel 6: Religiöse Eintracht und Reform der
Kirche376
che behandeln zu lassen und mit den Kontroverslehren zu warten, bis der Krieg
entschieden sei124. Stattdessen trafen die Väter mit den Dekreten über Schrift
und Tradition, über die Erbsünde und über die Rechtfertigung bis zum Sommer
1546 schon Grundsatzentscheidungen von größter Tragweite und mit letztlich
negativen Folgen für die Reunion, während die Reformfragen mit Ausnahme
der Residenzpflicht der Bischöfe zurückgestellt wurden125.
In einem Ende Januar 1547 entstandenen umfangreichen Gutachten etlicher
Räte Ferdinands zur künftigen Reichspolitik ist die Wiener Kritik an dieser
Entwicklung greifbar, verbunden mit Überlegungen, wie die Wiederherstellung
der Glaubenseinheit trotz des unbefriedigenden und langsamen Konzilsverlaufs
voranzutreiben sei126. Karl V. hatte ein Votum Ferdinands zu den anstehenden
Problemen angefordert und sich selbst unentschlossen geäußert, ob die Be-
handlung der Religionsfrage einschließlich der unumgänglichen Reform besser
hinter die Erledigung der anderen Punkte zurückzustellen sei, um mit „Theolo-
gen und anderen“ prüfen zu können, welches Verfahren und welche Mittel
angemessen seien127. Die meisten Aspekte jenes Gutachtens können hier bei-
seite bleiben128. Wichtig ist allerdings der kritische Grundton, daß der Kaiser
bzw. seine Berater für die deutschen Probleme nicht genügend Verständnis
aufbrächten und daß erfahrungsgemäß die Propositionen für die Reichstage viel
zu allgemein gehalten wären. Darum sollte Ferdinand dem Kaiser empfehlen,
„die kurzte weg furzenemmen und alle weytlauffigkhait abzeschneiden, auch
den stenden die sachen also resolutive furzetragen, dabey sy der kays. mt. ge-
muet vernemmen und zue weytleuffigen verzugigen ratschlagen nit ursach ha-
ben“. Ferdinand sei es, der mit den auf dem Reichstag getroffenen oder unter-
lassenen Regelungen später zurecht kommen müsse129.
Diese Mahnungen waren zweifellos gerade im Blick auf die Religionsfrage
ausgesprochen: Sie müsse als das zentrale Problem der Reichspolitik jetzt unbe-
dingt zur Lösung gebracht werden, denn sonst würde der Sieg ohne Frucht
bleiben; Ferdinand möge den Kaiser „dahin bruederlich weysen, damit ir kais.
mt. disen punctn bey yeziger gueten occasion lenger nit einstöllen, sonder zu
erhaltung der fromben und widerkerung der abgevallnen ye zueletzt ernstlich
fur hand nemmen“130. Darum kritisierten die Räte, daß die bisher vom Kaiser
besiegten protestantischen Reichsstände nicht verpflichtet worden waren, sich
dem Konzil zu unterwerfen, und empfahlen, das noch nachzuholen und künftig
bei „Aussöhnungen“ zu berücksichtigen. Andererseits müsse die internationale
Beschickung des Konzils verbessert und gewährleistet werden, daß die Prote-
stanten keine Ursache zu berechtigten Klagen über ihre dortige Behandlung
124 Jedin, Konzil 1, S. 422
125 Jedin, Konzil 2, passim
126 Gutachten der Räte Gienger, Hofmann und Gaudenz Madruzzo für Ferdinand; gedruckt ARC
5, S. 19–28
127 Karl an F., 9.1.1547, bei Lanz, Corr. 2, S. 525ff, bes. S. 527
128 Eingehend besprochen bei Rabe, Reichsbund, S. 128–132; nur der religionspolitische Abschnitt
auch bei Luttenberger, Glaubenseinheit, S. 427.
129 Das Zitat ARC 5, S. 22, Z. 6ff
130 Ebda, S. 22, Z.33ff
CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Title
- Ferdinand I. als Kaiser
- Subtitle
- Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Author
- Ernst Laubach
- Publisher
- Aschendorff Verlag
- Location
- Münster
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-402-18044-0
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 786
- Keywords
- Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
- Category
- Biographien