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DIE FIDEIKOMMISSBIBLIOTHEK UND DIE PRIVATBIBLIOTHEK FRANZ JOSEPHS 183
und übrigens auf das zu stiftende Fideicommiss ohnehin keinen Anspruch
hat.“618 Das Justizministerium habe im Zuge seiner Prüfung jedoch auf den
Umstand hingewiesen,
„dass nachdem eine Einschaltung der in das Fideicommiss einzubringenden
Gegenstände in das Errichtungs-Intrument [die Urkunde] nicht möglich ist,
das hierüber zu verfassende detaillirte Verzeichniss eine mit der Stiftungsur-
kunde selbst gleich wesentliche, dieselbe ergänzende Acte bilde. Es habe da-
her dessen Richtigstellung und Ausfertigung unter einem mit der Errichtung
der Fideicommiss-Urkunde selbst zu geschehen.“619
Das Ministerium schlage daher vor, die Verzeichnisse mit den gleichen
Förm lichkeiten wie die Urkunde selbst auszufertigen und von einer be-
glaubigten Person – etwa dem Minister des kaiserlichen Hauses – gegen-
zeichnen zu lassen. Um diesen Anforderungen Genüge zu leisten, empfiehlt
Schwarzenberg nach Absprache mit dem Obersthofmeisteramt, die Kata-
loge der Fideikommissobjekte mit dem Tag der Urkundenunterzeichnung
zu schließen und die Duplikate davon mit selben Tag zu datieren. Das
Oberst hofmeisteramt und Bibliothekar Khloyber würden sie anschließend
unterschreiben. Unterdessen sei eine ordnungsgemäße Unterzeichnung
aller Katalogbände durch den Kaiser selbst praktisch unmöglich, weshalb
Schwarzenberg um die Ermächtigung bittet, „Euere Majestät suppliren und
die mehrerwähnten Kataloge unterzeichnen zu dürfen, nachdem selbe von
dem […] Bestellten Seiner Majestät des Kaisers Ferdinand werden verificirt
und bestätigt worden sein“. Die Urkunde sowie die Verzeichnisse sind im
Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu hinterlegen. Vom Katalog der Familienbild-
nisse wäre ein Duplikat dem Obersthofmeisteramt auszuhändigen, „in des-
sen Gewahrsam letztere sich befinden“ und ein ebensolches der Repertorien
über die Bücher, Landkarten etc. Bibliothekar Khloyber zu übergeben.620
Schließlich meint Schwarzenberg:
„Unter Voraussetzung Euerer Majestät Befehle und Genehmigung, werde ich
Ihren durchlauchtigsten Herrn Oheim von den getroffenen Vorkehrungen in
Kenntnis setzen und Höchstdenselben bitten, zur Sicherung, Evidenzhaltung,
Säuberung u.s.f. der Fideicommiss-Gegenstände die nöthigen Anordnungen zu
erlassen. Ferner wird es erforderlich sein, dass Seine Majestät [Kaiser Ferdi-
618 Wien, ÖStA, HHStA, Hausarchiv, Ministerium des kaiserlichen Hauses, Verlassenschaften
Kt. 7, Fasz. b, Vortrag vom 13.08.1849.
619 Ebenda.
620 Ebenda.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Title
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Subtitle
- Metamorphosen einer Sammlung
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Size
- 17.4 x 24.5 cm
- Pages
- 1073
- Categories
- Geschichte Chroniken