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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
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Page - 281 - in Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung

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DIE FIDEIKOMMISSBIBLIOTHEK UND DIE PRIVATBIBLIOTHEK FRANZ JOSEPHS 281 5.10 Finanzierung Dass Finanzen zu allen Zeiten und in vielen Bereichen eine komplexe und oft schwer durchsichtige Thematik darstellen, bedarf wohl keiner beson- deren Erörterung. Die möglichst detaillierte Darstellung des Sachverhalts samt allen relevanten Bezügen ist zum besseren Verständnis notwendig – ihre konzise Aufbereitung beinahe unmöglich. Für diejenigen, denen ein Überblick genügt, sind Zusammenfassungen ans Ende der Abschnitte ge- stellt. 5.10.1 Das Falkenstein’sche Fideikommiss als Finanzierungsgrundlage Neben dem Primogenitur-Fideikommiss über seine Privatbibliothek, den Kaiser Franz I. in Paragraph 12 seines Testaments vom 1. März 1835 fest- legte, errichtete der Monarch ein weiteres Fideikommiss, das bereits in Pa- ragraph 5 seiner letztwilligen Verfügung umrissen wird.929 Es handelt sich um das sogenannte „Falkenstein’sche Fideikommiss“, das später die Finanz- quelle zur Erhaltung des Bibliotheksfideikommisses werden sollte, wie zu erörtern sein wird. „5. Meinem Sohne Ferdinand mache Ich zur Pflicht, aus den für die verlorene Grafschaft Falkenstein bestimmten Entschädigungen ein dem Werthe dersel- ben entsprechendes Fideikommiß zu errichten, welches bei der Vertheilung Meiner Verlassenschaft nicht in Anschlag zu bringen ist.“930 Was es mit der verlorenen Grafschaft Falkenstein auf sich hat, darüber ge- ben sowohl Gustav Turba in seiner 1925 erschienenen und mangels rezenter Forschungsarbeit immer noch als Standardwerk geltenden Abhandlung über das lothringische und habsburgische Privateigentum als auch die Narratio der 1849 von Kaiser Franz Joseph ausgestellten Fideikommiss-Urkunde Auskunft.931 Demnach war die lothringische Reichsgrafschaft Falkenstein (im heutigen Rheinland-Pfalz) Franz Stephan von Lothringen gemäß dem Wiener Frieden von 1738 als Allod erhalten geblieben, nachdem er auf seine sonstigen Ansprüche auf das Herzogtum Lothringen zugunsten der Anwart- schaft auf das bald freiwerdende Großherzogtum Toskana verzichtet hatte. Falkenstein blieb als Privatgut des Kaisers im Besitz der Familie Habs- 929 Vgl. Anm. 20. 930 Aus dem Testament Franz’ I. vom 1. März 1835; Wien, ÖStA, HHStA, Habsburg-lothringi- sche Familienurkunden Nr. 2347 A (1–4). 931 Turba, Privateigentum, 41–45. Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 Metamorphosen einer Sammlung
Title
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Subtitle
Metamorphosen einer Sammlung
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2021
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21308-6
Size
17.4 x 24.5 cm
Pages
1073
Categories
Geschichte Chroniken
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