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DIE FIDEIKOMMISSBIBLIOTHEK UND DIE PRIVATBIBLIOTHEK FRANZ JOSEPHS 281
5.10 Finanzierung
Dass Finanzen zu allen Zeiten und in vielen Bereichen eine komplexe und
oft schwer durchsichtige Thematik darstellen, bedarf wohl keiner beson-
deren Erörterung. Die möglichst detaillierte Darstellung des Sachverhalts
samt allen relevanten Bezügen ist zum besseren Verständnis notwendig –
ihre konzise Aufbereitung beinahe unmöglich. Für diejenigen, denen ein
Überblick genügt, sind Zusammenfassungen ans Ende der Abschnitte ge-
stellt.
5.10.1 Das Falkenstein’sche Fideikommiss als Finanzierungsgrundlage
Neben dem Primogenitur-Fideikommiss über seine Privatbibliothek, den
Kaiser Franz I. in Paragraph 12 seines Testaments vom 1. März 1835 fest-
legte, errichtete der Monarch ein weiteres Fideikommiss, das bereits in Pa-
ragraph 5 seiner letztwilligen Verfügung umrissen wird.929 Es handelt sich
um das sogenannte „Falkenstein’sche Fideikommiss“, das später die Finanz-
quelle zur Erhaltung des Bibliotheksfideikommisses werden sollte, wie zu
erörtern sein wird.
„5. Meinem Sohne Ferdinand mache Ich zur Pflicht, aus den für die verlorene
Grafschaft Falkenstein bestimmten Entschädigungen ein dem Werthe dersel-
ben entsprechendes Fideikommiß zu errichten, welches bei der Vertheilung
Meiner Verlassenschaft nicht in Anschlag zu bringen ist.“930
Was es mit der verlorenen Grafschaft Falkenstein auf sich hat, darüber ge-
ben sowohl Gustav Turba in seiner 1925 erschienenen und mangels rezenter
Forschungsarbeit immer noch als Standardwerk geltenden Abhandlung über
das lothringische und habsburgische Privateigentum als auch die Narratio
der 1849 von Kaiser Franz Joseph ausgestellten Fideikommiss-Urkunde
Auskunft.931 Demnach war die lothringische Reichsgrafschaft Falkenstein
(im heutigen Rheinland-Pfalz) Franz Stephan von Lothringen gemäß dem
Wiener Frieden von 1738 als Allod erhalten geblieben, nachdem er auf seine
sonstigen Ansprüche auf das Herzogtum Lothringen zugunsten der Anwart-
schaft auf das bald freiwerdende Großherzogtum Toskana verzichtet hatte.
Falkenstein blieb als Privatgut des Kaisers im Besitz der Familie Habs-
929 Vgl. Anm. 20.
930 Aus dem Testament Franz’ I. vom 1. März 1835; Wien, ÖStA, HHStA, Habsburg-lothringi-
sche Familienurkunden Nr. 2347 A (1–4).
931 Turba, Privateigentum, 41–45.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Titel
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Untertitel
- Metamorphosen einer Sammlung
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Abmessungen
- 17.4 x 24.5 cm
- Seiten
- 1073
- Kategorien
- Geschichte Chroniken