Page - 288 - in Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
Image of the Page - 288 -
Text of the Page - 288 -
DREI KAISER – DREI
BIBLIOTHEKEN288
jeweiligen nach der bestehenden Successions-Ordnung zur Regierung der öster-
reichischen Monarchie berufenen Familien Gliede zuzufallen hat.
Obwohl Wir nun durch die am 2. Dezember 1848 erfolgte Abdication Unseres
Hochverehrten Oheims, des Kaisers Ferdinand Majestät, und durch die Ver-
zichtleistung Unseres innigstgeliebten Herrn Vaters, des Erzherzogs Franz Carl
kaiserliche Hoheit, noch bey Höchstderen Lebzeiten zur Regierung des öster-
reichischen Kaiserstaates berufen, hiedurch aber deren Rechte auf den Genuß
des vorerwähnten Fidei-Commisses nicht aufgehoben [pag. 5] worden sind, so
versteht es sich, daß gedacht Seine Majestät Kaiser Ferdinand in den Genuß des
Fidei-Commisses vom Tage dessen Errichtung zu verbleiben habe, und daß falls
es dem Allmächtigen gefallen sollte, Höchstdenselben früher aus dieser Zeitlich-
keit abzuberufen, Seine des Durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Franz Carl,
kaiserliche Hoheit in diesen Genuß zu treten habe, indem Wir Uns jedoch alle
dem Regierer des Hauses zustehenden Verfügungen über dasselbe vorbehalten.
Viertens: Wenn gleich besagtes, dermalen gemischtes Geld- und Güter-
Fidei-
Commiß in seinen Bestandtheilen verändert und umgewandelt werden kann;
so soll es doch dem wahren Werthe nach ungeschmälert erhalten werden, und
insoferne eine gesetzliche Belastung desselben zum Zwecke der besseren Gü-
ter-Verwaltung, oder wegen eintretender dringender Nothwendigkeiten statt-
finden müsste, wäre zuvörderst auf dessen Liberirung aus den paratesten Er-
trägnissen bedacht zu nehmen, und soll
Fünftens: ein jeweiliger Fidei-Commiß-Nachfolger berechtiget sein, aus dem Al-
lodial-Nachlaß des früheren Besitzers den Ersatz absichtlicher Deteriorirung,
oder nicht vorschriftmäßiger Belastung des besagten Fidei-Commisses in An-
spruch zu nehmen.
Urkund dessen haben Wir gegenwärtige Fidei-Commiß-Errichtungsurkunde
eigenhändig unterschrieben, von Unserem Minister des Hauses contrasigniren
und mit Unserem mittleren Insiegel versehen lassen. So geschehen in Unserer
Haupt- und Residenzstadt Wien, am neunten Oktober im Jahres Eintausend
Achthundert vierzig neun, Unserer Reiche im Ersten.
Franz Joseph m.p.
Ferdinand
Franz Karl m.p.
F[elix] Schwarzenberg“939
Die spannendste Information enthält der dritte Abschnitt der Urkunde.
Franz Joseph gibt hier klar zu verstehen, dass Ferdinand durch seinen
Rücktritt keineswegs auf den Genuss der Erträgnisse des Falkenstein’schen
939 Wien, ÖStA, HHStA, Habsburg-lothringische Familienurkunden Nr. 2434. Zu den gesetzli-
chen Richtlinien für Fideikommisse siehe Anm. 623.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Title
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Subtitle
- Metamorphosen einer Sammlung
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Size
- 17.4 x 24.5 cm
- Pages
- 1073
- Categories
- Geschichte Chroniken