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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
Seite - 288 -
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DREI KAISER – DREI BIBLIOTHEKEN288 jeweiligen nach der bestehenden Successions-Ordnung zur Regierung der öster- reichischen Monarchie berufenen Familien Gliede zuzufallen hat. Obwohl Wir nun durch die am 2. Dezember 1848 erfolgte Abdication Unseres Hochverehrten Oheims, des Kaisers Ferdinand Majestät, und durch die Ver- zichtleistung Unseres innigstgeliebten Herrn Vaters, des Erzherzogs Franz Carl kaiserliche Hoheit, noch bey Höchstderen Lebzeiten zur Regierung des öster- reichischen Kaiserstaates berufen, hiedurch aber deren Rechte auf den Genuß des vorerwähnten Fidei-Commisses nicht aufgehoben [pag. 5] worden sind, so versteht es sich, daß gedacht Seine Majestät Kaiser Ferdinand in den Genuß des Fidei-Commisses vom Tage dessen Errichtung zu verbleiben habe, und daß falls es dem Allmächtigen gefallen sollte, Höchstdenselben früher aus dieser Zeitlich- keit abzuberufen, Seine des Durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Franz Carl, kaiserliche Hoheit in diesen Genuß zu treten habe, indem Wir Uns jedoch alle dem Regierer des Hauses zustehenden Verfügungen über dasselbe vorbehalten. Viertens: Wenn gleich besagtes, dermalen gemischtes Geld- und Güter- Fidei- Commiß in seinen Bestandtheilen verändert und umgewandelt werden kann; so soll es doch dem wahren Werthe nach ungeschmälert erhalten werden, und insoferne eine gesetzliche Belastung desselben zum Zwecke der besseren Gü- ter-Verwaltung, oder wegen eintretender dringender Nothwendigkeiten statt- finden müsste, wäre zuvörderst auf dessen Liberirung aus den paratesten Er- trägnissen bedacht zu nehmen, und soll Fünftens: ein jeweiliger Fidei-Commiß-Nachfolger berechtiget sein, aus dem Al- lodial-Nachlaß des früheren Besitzers den Ersatz absichtlicher Deteriorirung, oder nicht vorschriftmäßiger Belastung des besagten Fidei-Commisses in An- spruch zu nehmen. Urkund dessen haben Wir gegenwärtige Fidei-Commiß-Errichtungsurkunde eigenhändig unterschrieben, von Unserem Minister des Hauses contrasigniren und mit Unserem mittleren Insiegel versehen lassen. So geschehen in Unserer Haupt- und Residenzstadt Wien, am neunten Oktober im Jahres Eintausend Achthundert vierzig neun, Unserer Reiche im Ersten. Franz Joseph m.p. Ferdinand Franz Karl m.p. F[elix] Schwarzenberg“939 Die spannendste Information enthält der dritte Abschnitt der Urkunde. Franz Joseph gibt hier klar zu verstehen, dass Ferdinand durch seinen Rücktritt keineswegs auf den Genuss der Erträgnisse des Falkenstein’schen 939 Wien, ÖStA, HHStA, Habsburg-lothringische Familienurkunden Nr. 2434. Zu den gesetzli- chen Richtlinien für Fideikommisse siehe Anm. 623. Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 Metamorphosen einer Sammlung
Titel
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Untertitel
Metamorphosen einer Sammlung
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21308-6
Abmessungen
17.4 x 24.5 cm
Seiten
1073
Kategorien
Geschichte Chroniken
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