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DIE FIDEIKOMMISSBIBLIOTHEK UND DIE PRIVATBIBLIOTHEK FRANZ JOSEPHS 289
Fideikommisses verzichten müsse und dies auch nicht zu besorgen hätte.
Ein Zusammenhang zwischen diesem Genussrecht und einer Erhaltungs-
pflicht der Fideikommissbibliothek ist daraus zwar nicht zu ersehen, es
muss allerdings eine – wenn auch nur mündliche – Vereinbarung in dieser
Hinsicht gegeben haben. Einen Hinweis darauf liefert der Privatsekretär
Ferdinands, Franz Geringer, der 1871 in einem an Kabinettsdirektor Adolf
Braun gerichteten Brief feststellt:
„Der Nutznießer des kaiserlich Falkenstein’schen Fideikommisses hat auch
die Pflicht, die Fideikommiss Bibliothek zu erhalten, zu vermehren u. s. w.
aber auch das Recht, dieselbe zu verwalten. Die Früchte dieses Fideikommis-
ses bestehen in Interessen [Zinsen] aus öffentlichen Obligazionen im jährli-
chen Betrage von 35.450 fl. ö.W. und aus der Abfuhr der F[ideikommiss] Güter
Wolfpassing und St. Leonhard, etwa 5.000–6.000 fl. zusammen im Jahre. Die
Kosten der Bibliothek belaufen sich wohl schon über 15.000 fl. im Jahre. Nach
den Intenzionen des Stifters Wailand Kaiser Franz, Großvater des regieren-
den Herrn, sollte der Souverain auch Nutznießer des Fideicommisses sein und
nur die Abdikazionen im Jahre 1848 haben hervorgebracht, daß Kaiser Fer-
dinand Nutznießer und daher auch Herr der Fideicommiß Bibliothek ist und
diese Rechte und Pflichten seiner Zeit erst nach dem Ableben Seiner kaiser-
lichen [Hoheit] des durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Franz Carl an Seine
Majestät den regierenden Herrn übergeben werden.“940
Schon 1855 hatte sich ebenfalls Geringer – diesmal gegenüber Khloyber –
und in Zusammenhang mit der Ausstellung der Bibliotheksfideikommissur-
kunde dahingehend geäußert, dass Kaiser Ferdinand nunmehr nicht mehr
uneingeschränkter Eigentümer der Bibliothek, sondern nur noch Nutznie-
ßer derselben sowie „der zur Erhaltung derselben bestimmenten Fonde“
sei.941
Möglicherweise hatte man sich im Vorfeld darauf verständigt, dass die
beiden von Franz I. gestifteten Fideikommisse durch einen gemeinsamen
Besitzer – wenn man so möchte schicksalshaft – aneinander gekettet sein
sollten, da das eine, aus zinstragenden Liegenschaften und Wertpapieren
bestehend, Erträgnisse abwarf und das andere (kaiserliche Sammlungen)
jedenfalls nur Kosten verursachte. Das bereits erwähnte, 1826 errichtete
Fideikommiss über die Kunstsammlungen von Albert von Sachsen-
Teschen
940 Wien, ÖStA, HHStA, Kabinettskanzlei, Direktionsakten, Kt. 6, 9–1871, Schreiben vom
28.02.1871. Eine ähnliche Stellungnahme zu diesem Sachverhalt siehe auch FKBA26129,
fol. 7r–v.
941 Vgl. Anm. 624.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Title
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Subtitle
- Metamorphosen einer Sammlung
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Size
- 17.4 x 24.5 cm
- Pages
- 1073
- Categories
- Geschichte Chroniken