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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
Seite - 289 -
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DIE FIDEIKOMMISSBIBLIOTHEK UND DIE PRIVATBIBLIOTHEK FRANZ JOSEPHS 289 Fideikommisses verzichten müsse und dies auch nicht zu besorgen hätte. Ein Zusammenhang zwischen diesem Genussrecht und einer Erhaltungs- pflicht der Fideikommissbibliothek ist daraus zwar nicht zu ersehen, es muss allerdings eine – wenn auch nur mündliche – Vereinbarung in dieser Hinsicht gegeben haben. Einen Hinweis darauf liefert der Privatsekretär Ferdinands, Franz Geringer, der 1871 in einem an Kabinettsdirektor Adolf Braun gerichteten Brief feststellt: „Der Nutznießer des kaiserlich Falkenstein’schen Fideikommisses hat auch die Pflicht, die Fideikommiss Bibliothek zu erhalten, zu vermehren u. s. w. aber auch das Recht, dieselbe zu verwalten. Die Früchte dieses Fideikommis- ses bestehen in Interessen [Zinsen] aus öffentlichen Obligazionen im jährli- chen Betrage von 35.450 fl. ö.W. und aus der Abfuhr der F[ideikommiss] Güter Wolfpassing und St. Leonhard, etwa 5.000–6.000 fl. zusammen im Jahre. Die Kosten der Bibliothek belaufen sich wohl schon über 15.000 fl. im Jahre. Nach den Intenzionen des Stifters Wailand Kaiser Franz, Großvater des regieren- den Herrn, sollte der Souverain auch Nutznießer des Fideicommisses sein und nur die Abdikazionen im Jahre 1848 haben hervorgebracht, daß Kaiser Fer- dinand Nutznießer und daher auch Herr der Fideicommiß Bibliothek ist und diese Rechte und Pflichten seiner Zeit erst nach dem Ableben Seiner kaiser- lichen [Hoheit] des durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Franz Carl an Seine Majestät den regierenden Herrn übergeben werden.“940 Schon 1855 hatte sich ebenfalls Geringer – diesmal gegenüber Khloyber – und in Zusammenhang mit der Ausstellung der Bibliotheksfideikommissur- kunde dahingehend geäußert, dass Kaiser Ferdinand nunmehr nicht mehr uneingeschränkter Eigentümer der Bibliothek, sondern nur noch Nutznie- ßer derselben sowie „der zur Erhaltung derselben bestimmenten Fonde“ sei.941 Möglicherweise hatte man sich im Vorfeld darauf verständigt, dass die beiden von Franz I. gestifteten Fideikommisse durch einen gemeinsamen Besitzer – wenn man so möchte schicksalshaft – aneinander gekettet sein sollten, da das eine, aus zinstragenden Liegenschaften und Wertpapieren bestehend, Erträgnisse abwarf und das andere (kaiserliche Sammlungen) jedenfalls nur Kosten verursachte. Das bereits erwähnte, 1826 errichtete Fideikommiss über die Kunstsammlungen von Albert von Sachsen- Teschen 940 Wien, ÖStA, HHStA, Kabinettskanzlei, Direktionsakten, Kt. 6, 9–1871, Schreiben vom 28.02.1871. Eine ähnliche Stellungnahme zu diesem Sachverhalt siehe auch FKBA26129, fol. 7r–v. 941 Vgl. Anm. 624. Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 Metamorphosen einer Sammlung
Titel
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Untertitel
Metamorphosen einer Sammlung
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21308-6
Abmessungen
17.4 x 24.5 cm
Seiten
1073
Kategorien
Geschichte Chroniken
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