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BIBLIOTHEKSGESCHICHTE 491
Stand bei gleichzeitiger Einhaltg. der von Dr. Schnürer gedachten Agen-
densonderung (nämlich, kurz gesagt, Bücher u. Bilder) niemals gestatten
[würde], dass der eine sich ausreichend in die Agenden des anderen einar-
beite, um ihn im Bedarfsfalle (Krankheit, Urlaub) in verlässlicher Weise sub-
stituieren zu können“. Mit dieser Begründung erhielt zugleich auch die inten-
dierte Einstellung von Alfred Merz ihre Rechtfertigung. Weitere der Klärung
bedürftige Fragen waren die zukünftige Titulierung der Beamten und deren
Einteilung in die systematisierten Rangklassen. Bei diesem Thema wollte
man sich Möglichkeiten vorbehalten, in absehbarer Zeit Beförderungen vor-
nehmen zu können, um angesichts der „geringen Avancementsaussichten“
innerhalb der Fideikommissbibliothek noch Anreize für die Motivation der
Mitarbeiter geben zu können. Für den Sammlungsleiter waren deshalb zu-
nächst der Titel „Bibliothekar“ und die VII. Rangklasse vorgesehen, um ihn
später zum „Direktor“ und in die VI. Rangklasse befördern zu können; für
den Kanzlisten wurde das Vorrücken von der XI. in die X. Rangklasse und die
Bezeichnung „Kanzleisekretär“ in Aussicht genommen. Die Beförderungen
von Beetz und Schnürer in den Jahren 1911 und 1912 waren also bereits zu
diesem Zeitpunkt (bei entsprechender Bewährung der Kandidaten) vorgese-
hen gewesen. Schließlich wurde auch noch einmal die Frage der zukünfti-
gen Gehaltsbezüge des Bibliothekspersonals und die Anpassung derselben
an das Gehaltsschema der k. u. k. Privat- und Familien-Fonds-Güterdirektion
in Wien diskutiert (alternativ zu einer Angleichung an jenes der Generaldi-
rektion). Diese Variante wäre insgesamt kostengünstiger gewesen und hätte
folglich für die Beamten und Diener auch leichte Einbußen in den Bezügen
bedeutet, und zwar in allen Dienststellen. Realisiert wurde aber letztendlich
doch das Gehaltsschema der Generaldirektion.
Das neue „Regulativ“ wurde vom Kaiser am 21. Dezember genehmigt und
trat mit 1. Jänner 1907 in Kraft.208 Es brachte den Beamten und Dienern
der Sammlung durchwegs höhere Einnahmen, verursachte aber aufgrund
der Reduktion des Personalstandes nur geringfügig höhere Kosten. Die
Fideikommissbibliothek war damit „die letzte, der Allerhöchsten Central-
fondsverwaltung unterstehende Bedienstetengruppe, die im gegenwärtigen
Zeitpunkte einer solchen Regulierung [...] unterzogen worden ist“. Man be-
trachtete dies auch als einen Akt der Gerechtigkeit, da „die Bediensteten
der Bibliothek unter dem Drucke derselben Lebens- und Theuerungsverhält-
nisse stehen, wie jene der den gleichen Verhältnissen allgemeiner und loca-
ler Natur unterworfenen Bediensteten der Generaldirektion oder der Wiener
Güterdirektion oder Centralbuchhaltung“.209
208 Wien, ÖStA, HHStA, GdPFF, J.R., R. 5, Kt. 537, Z. 4869 ex. 1906.
209 Ebenda: Vortrag des Generaldirektors an den Kaiser v. 14.12.1906, [pag. 5].
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Title
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Subtitle
- Metamorphosen einer Sammlung
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Size
- 17.4 x 24.5 cm
- Pages
- 1073
- Categories
- Geschichte Chroniken