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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
Seite - 491 -
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BIBLIOTHEKSGESCHICHTE 491 Stand bei gleichzeitiger Einhaltg. der von Dr. Schnürer gedachten Agen- densonderung (nämlich, kurz gesagt, Bücher u. Bilder) niemals gestatten [würde], dass der eine sich ausreichend in die Agenden des anderen einar- beite, um ihn im Bedarfsfalle (Krankheit, Urlaub) in verlässlicher Weise sub- stituieren zu können“. Mit dieser Begründung erhielt zugleich auch die inten- dierte Einstellung von Alfred Merz ihre Rechtfertigung. Weitere der Klärung bedürftige Fragen waren die zukünftige Titulierung der Beamten und deren Einteilung in die systematisierten Rangklassen. Bei diesem Thema wollte man sich Möglichkeiten vorbehalten, in absehbarer Zeit Beförderungen vor- nehmen zu können, um angesichts der „geringen Avancementsaussichten“ innerhalb der Fideikommissbibliothek noch Anreize für die Motivation der Mitarbeiter geben zu können. Für den Sammlungsleiter waren deshalb zu- nächst der Titel „Bibliothekar“ und die VII. Rangklasse vorgesehen, um ihn später zum „Direktor“ und in die VI. Rangklasse befördern zu können; für den Kanzlisten wurde das Vorrücken von der XI. in die X. Rangklasse und die Bezeichnung „Kanzleisekretär“ in Aussicht genommen. Die Beförderungen von Beetz und Schnürer in den Jahren 1911 und 1912 waren also bereits zu diesem Zeitpunkt (bei entsprechender Bewährung der Kandidaten) vorgese- hen gewesen. Schließlich wurde auch noch einmal die Frage der zukünfti- gen Gehaltsbezüge des Bibliothekspersonals und die Anpassung derselben an das Gehaltsschema der k. u. k. Privat- und Familien-Fonds-Güterdirektion in Wien diskutiert (alternativ zu einer Angleichung an jenes der Generaldi- rektion). Diese Variante wäre insgesamt kostengünstiger gewesen und hätte folglich für die Beamten und Diener auch leichte Einbußen in den Bezügen bedeutet, und zwar in allen Dienststellen. Realisiert wurde aber letztendlich doch das Gehaltsschema der Generaldirektion. Das neue „Regulativ“ wurde vom Kaiser am 21. Dezember genehmigt und trat mit 1. Jänner 1907 in Kraft.208 Es brachte den Beamten und Dienern der Sammlung durchwegs höhere Einnahmen, verursachte aber aufgrund der Reduktion des Personalstandes nur geringfügig höhere Kosten. Die Fideikommissbibliothek war damit „die letzte, der Allerhöchsten Central- fondsverwaltung unterstehende Bedienstetengruppe, die im gegenwärtigen Zeitpunkte einer solchen Regulierung [...] unterzogen worden ist“. Man be- trachtete dies auch als einen Akt der Gerechtigkeit, da „die Bediensteten der Bibliothek unter dem Drucke derselben Lebens- und Theuerungsverhält- nisse stehen, wie jene der den gleichen Verhältnissen allgemeiner und loca- ler Natur unterworfenen Bediensteten der Generaldirektion oder der Wiener Güterdirektion oder Centralbuchhaltung“.209 208 Wien, ÖStA, HHStA, GdPFF, J.R., R. 5, Kt. 537, Z. 4869 ex. 1906. 209 Ebenda: Vortrag des Generaldirektors an den Kaiser v. 14.12.1906, [pag. 5]. Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 Metamorphosen einer Sammlung
Titel
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Untertitel
Metamorphosen einer Sammlung
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21308-6
Abmessungen
17.4 x 24.5 cm
Seiten
1073
Kategorien
Geschichte Chroniken
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