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KAISERLICHES INSTITUT UND
ERINNERUNGSRAUM814
„gewisse zeitlich begrenzte Unterabtheilungen der wissenschaftlichen Fächer,
welche infolge des inneren Wertes der einzelnen Werke, dann auch wegen ih-
rer einzigartigen instructiven Zusammenstellung und der bereits erlangten
großen Vollständigkeit hervorragende Zierden des kais. Institutes geworden
und welche für das Studium und die Forschung der erlauchten Mitglieder des
a. h. Kaiserhauses sonst nicht ersetzbare oder erreichbare Fundamente zu
bilden geeignet sind […]“.1429
Welche Bestände mit dieser umständlichen Formulierung gemeint sind,
kann man kaum erraten; sie war offensichtlich durch eine Bemerkung zur
Ankaufstrategie in Beckers Arbeitsprogramm inspiriert, auf welche am
Rand mit Bleistift verwiesen ist.1430 Den Nutzen für die kaiserliche Familie,
um den es hier in erster Linie geht, hat Karpf denn auch in einer weiteren
Randnotiz betont, mit der er auf das Vorwort zum 3. Band des gedruckten
Kataloges verweist, um die Landkartensammlung zu „verteidigen“.1431 Ganz
lapidar äußert der Kustos am Ende: „Aber auch für die Vornahme von Vor-
arbeiten und den Ankauf recenter Werke zum wissenschaftlichen Ausbau
einzelner Abtheilungen enthielt der Becker’sche Entwurf kein Hemmnis.“
Das ist im Grunde nicht falsch; es liegt darin aber auch kein Widerspruch zu
dem neuen Regulativ.
Chertek antwortete Karpf erst nach zweieinhalb Monaten am 1. März
1901.1432 Erwartungsgemäß teilte er dessen Bedenken nicht, dass die Richt-
linien des Regulativs nicht mit dem Programm Beckers in Einklang zu
bringen wären, und begründete dies damit, das im letzteren die Prinzipien
der Ankaufspolitik hauptsächlich einschränkender Natur wären. Es wür-
den mit Ausnahme des Jagd- und Forstwesens keine inhaltlichen Schwer-
punkte definiert. Diese Einschätzung ist eigentlich nicht korrekt, da an
zahlreichen Stellen von Beckers Arbeitsprogramm das Sammeln von Aust-
riaca und Habsburgica als ausdrückliches Desiderat der Erwerbungspolitik
1429 FKBA37193, fol. 7r–v.
1430 Aller Wahrscheinlichkeit nach ist folgender Passus gemeint: „Die Frage, ob ein litera-
risches Werk überhaupt angekauft werden soll, ist neben dem wissenschaftlichen Wert
oder der vorwiegenden Beziehung auf östereichische Verhältnisse zunächst bedingt von
dem Umstande, ob es die in der Bibliothek vorhandene einschlägige Literatur wesentlich
ergänzt, und von der Beurtheilung, ob und in wiefern damit den Bedürfnissen der kaiser-
lichen Familie entsprochen sei, indem es sich für den Unterricht und die Ausbildung der
kaiserlichen Kinder als ein geeignetes Anschauungsmittel, Hilfs- oder Nachschlagebuch
darstellt.“ (FKBA26135, p. 19, Unterstreichungen im Original).
1431 FKBA37193, fol. 9r.
1432 FKBA37193, fol. 10r–12v.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Title
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Subtitle
- Metamorphosen einer Sammlung
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Size
- 17.4 x 24.5 cm
- Pages
- 1073
- Categories
- Geschichte Chroniken