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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
Seite - 814 -
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KAISERLICHES INSTITUT UND ERINNERUNGSRAUM814 „gewisse zeitlich begrenzte Unterabtheilungen der wissenschaftlichen Fächer, welche infolge des inneren Wertes der einzelnen Werke, dann auch wegen ih- rer einzigartigen instructiven Zusammenstellung und der bereits erlangten großen Vollständigkeit hervorragende Zierden des kais. Institutes geworden und welche für das Studium und die Forschung der erlauchten Mitglieder des a. h. Kaiserhauses sonst nicht ersetzbare oder erreichbare Fundamente zu bilden geeignet sind […]“.1429 Welche Bestände mit dieser umständlichen Formulierung gemeint sind, kann man kaum erraten; sie war offensichtlich durch eine Bemerkung zur Ankaufstrategie in Beckers Arbeitsprogramm inspiriert, auf welche am Rand mit Bleistift verwiesen ist.1430 Den Nutzen für die kaiserliche Familie, um den es hier in erster Linie geht, hat Karpf denn auch in einer weiteren Randnotiz betont, mit der er auf das Vorwort zum 3. Band des gedruckten Kataloges verweist, um die Landkartensammlung zu „verteidigen“.1431 Ganz lapidar äußert der Kustos am Ende: „Aber auch für die Vornahme von Vor- arbeiten und den Ankauf recenter Werke zum wissenschaftlichen Ausbau einzelner Abtheilungen enthielt der Becker’sche Entwurf kein Hemmnis.“ Das ist im Grunde nicht falsch; es liegt darin aber auch kein Widerspruch zu dem neuen Regulativ. Chertek antwortete Karpf erst nach zweieinhalb Monaten am 1. März 1901.1432 Erwartungsgemäß teilte er dessen Bedenken nicht, dass die Richt- linien des Regulativs nicht mit dem Programm Beckers in Einklang zu bringen wären, und begründete dies damit, das im letzteren die Prinzipien der Ankaufspolitik hauptsächlich einschränkender Natur wären. Es wür- den mit Ausnahme des Jagd- und Forstwesens keine inhaltlichen Schwer- punkte definiert. Diese Einschätzung ist eigentlich nicht korrekt, da an zahlreichen Stellen von Beckers Arbeitsprogramm das Sammeln von Aust- riaca und Habsburgica als ausdrückliches Desiderat der Erwerbungspolitik 1429 FKBA37193, fol. 7r–v. 1430 Aller Wahrscheinlichkeit nach ist folgender Passus gemeint: „Die Frage, ob ein litera- risches Werk überhaupt angekauft werden soll, ist neben dem wissenschaftlichen Wert oder der vorwiegenden Beziehung auf östereichische Verhältnisse zunächst bedingt von dem Umstande, ob es die in der Bibliothek vorhandene einschlägige Literatur wesentlich ergänzt, und von der Beurtheilung, ob und in wiefern damit den Bedürfnissen der kaiser- lichen Familie entsprochen sei, indem es sich für den Unterricht und die Ausbildung der kaiserlichen Kinder als ein geeignetes Anschauungsmittel, Hilfs- oder Nachschlagebuch darstellt.“ (FKBA26135, p. 19, Unterstreichungen im Original). 1431 FKBA37193, fol. 9r. 1432 FKBA37193, fol. 10r–12v. Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 Metamorphosen einer Sammlung
Titel
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Untertitel
Metamorphosen einer Sammlung
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21308-6
Abmessungen
17.4 x 24.5 cm
Seiten
1073
Kategorien
Geschichte Chroniken
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