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DIE FIDEIKOMMISSBIBLIOTHEK
1914–19191028
Anspruch genommen hat. Da die Frage, was450 als gebundenes Vermögen
im Sinne des Gesetzes zu betrachten ist, noch nicht geklärt ist, so erscheint
auch eine Teilung in der Verwaltung dieser beiden Vermögensmassen der-
zeit nicht möglich.
Irgendeine Gefahr für die Bestände besteht unter den gegen[fol. 2r]wärti-
gen Verhältnissen nicht, der sowohl die Funktionäre der Generaldirektion
wie die Beamten der Bibliothek das Gelöbnis in die Hände des Generalbe-
vollmächtigten des Deutschösterreichischen Staates Herrn Rechtsanwalt451
Herrn Dr. Harpner abgelegt haben, auch jene Vermögensmassen, die Eigen-
tum des Deutschösterreichischen Staates werden, getreulich zu verwalten.452
Dagegen würde eine Übernahme der Bibliothek in die Verwaltung des
Deutschösterreichischen Staatsamtes für Unterricht aller Wahrschein-
lichkeit nach sofort Ansprüche der Liquidierungskommissionen der Natio-
nalstaaten wachrufen, die ich, soweit sie bisher an mich auf inoffiziellem
Wege herangetreten sind, mit dem Hinweis auf die ungeklärten Eigentums-
verhältnisse ablehnen konnte. Auch etwaigen Anforderungen der Italiener
könnte mit dem nachdrücklichen Hinweis auf den vorläufigen453 Charakter
als Privateigentum erfolgreicher entgegengetreten werden. Aus diesem letz-
teren Grunde würde ich eine Hinausschiebung der eventuellen Übernahme
der Verwaltung der Bibliothek bis nach dem Friedenschluss und dem Abzug
der italienischen Okkupationstruppen als geradezu im Interesse des Deut-
schösterreichischen Staates gelegen halten.
Außerdem hat die Bibliothek umfangreiche Bestände zu verwalten, die
ihr seinerzeit noch vor dem Umsturz454 von dem früheren Kaiser unter aus-
drücklichem Vorbehalt des Privateigentums lediglich zur Verwahrung über-
geben worden sind.455 Dadurch müsste auch im Falle der Übernahme durch
das Staatsamt456 bis zur endgiltigen Regelung doch immer eine gewisse Rela-
tion zur Generaldirektion aufrecht bleiben, wodurch ein für die Verwaltung
nicht ersprießlicher Zwitterzustand geschaffen würde.
Als ein Moment von untergeordneter Bedeutung würde meines [fol. 2v] Er-
achtens gegen eine vorläufige457 Übernahme der Verwaltung auch der Um-
stand sprechen, daß das Gehaltsschema der Fondsbediensteten von jenem
450 „was“ unterstrichen.
451 Von „Generalbevollmächtigten bis „Rechtsanwalt“ nachträglich hinzugefügt.
452 Von „auch“ bis „verwalten“ nachträglich hinzugefügt.
453 Wort nachträglich eingefügt.
454 „Noch vor dem Umsturz“ nachträglich eingefügt.
455 Folgender Wortlaut wurde gestrichen: „wodurch der für die Verwaltung nicht ersprießliche
Zustand geschaffen würde, daß die Bibliothek von zwei verschiedenen Behörden“.
456 „doch immer eine“ gestrichen.
457 „vorläufige“ unterstrichen.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Title
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Subtitle
- Metamorphosen einer Sammlung
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Size
- 17.4 x 24.5 cm
- Pages
- 1073
- Categories
- Geschichte Chroniken