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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
Seite - 1028 -
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DIE FIDEIKOMMISSBIBLIOTHEK 1914–19191028 Anspruch genommen hat. Da die Frage, was450 als gebundenes Vermögen im Sinne des Gesetzes zu betrachten ist, noch nicht geklärt ist, so erscheint auch eine Teilung in der Verwaltung dieser beiden Vermögensmassen der- zeit nicht möglich. Irgendeine Gefahr für die Bestände besteht unter den gegen[fol. 2r]wärti- gen Verhältnissen nicht, der sowohl die Funktionäre der Generaldirektion wie die Beamten der Bibliothek das Gelöbnis in die Hände des Generalbe- vollmächtigten des Deutschösterreichischen Staates Herrn Rechtsanwalt451 Herrn Dr. Harpner abgelegt haben, auch jene Vermögensmassen, die Eigen- tum des Deutschösterreichischen Staates werden, getreulich zu verwalten.452 Dagegen würde eine Übernahme der Bibliothek in die Verwaltung des Deutschösterreichischen Staatsamtes für Unterricht aller Wahrschein- lichkeit nach sofort Ansprüche der Liquidierungskommissionen der Natio- nalstaaten wachrufen, die ich, soweit sie bisher an mich auf inoffiziellem Wege herangetreten sind, mit dem Hinweis auf die ungeklärten Eigentums- verhältnisse ablehnen konnte. Auch etwaigen Anforderungen der Italiener könnte mit dem nachdrücklichen Hinweis auf den vorläufigen453 Charakter als Privateigentum erfolgreicher entgegengetreten werden. Aus diesem letz- teren Grunde würde ich eine Hinausschiebung der eventuellen Übernahme der Verwaltung der Bibliothek bis nach dem Friedenschluss und dem Abzug der italienischen Okkupationstruppen als geradezu im Interesse des Deut- schösterreichischen Staates gelegen halten. Außerdem hat die Bibliothek umfangreiche Bestände zu verwalten, die ihr seinerzeit noch vor dem Umsturz454 von dem früheren Kaiser unter aus- drücklichem Vorbehalt des Privateigentums lediglich zur Verwahrung über- geben worden sind.455 Dadurch müsste auch im Falle der Übernahme durch das Staatsamt456 bis zur endgiltigen Regelung doch immer eine gewisse Rela- tion zur Generaldirektion aufrecht bleiben, wodurch ein für die Verwaltung nicht ersprießlicher Zwitterzustand geschaffen würde. Als ein Moment von untergeordneter Bedeutung würde meines [fol. 2v] Er- achtens gegen eine vorläufige457 Übernahme der Verwaltung auch der Um- stand sprechen, daß das Gehaltsschema der Fondsbediensteten von jenem 450 „was“ unterstrichen. 451 Von „Generalbevollmächtigten bis „Rechtsanwalt“ nachträglich hinzugefügt. 452 Von „auch“ bis „verwalten“ nachträglich hinzugefügt. 453 Wort nachträglich eingefügt. 454 „Noch vor dem Umsturz“ nachträglich eingefügt. 455 Folgender Wortlaut wurde gestrichen: „wodurch der für die Verwaltung nicht ersprießliche Zustand geschaffen würde, daß die Bibliothek von zwei verschiedenen Behörden“. 456 „doch immer eine“ gestrichen. 457 „vorläufige“ unterstrichen. Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 Metamorphosen einer Sammlung
Titel
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Untertitel
Metamorphosen einer Sammlung
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21308-6
Abmessungen
17.4 x 24.5 cm
Seiten
1073
Kategorien
Geschichte Chroniken
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