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Friedensgutachten 2020 - Im Schatten der Pandemie: letzte Chance für Europa
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5 151 Eine einheitliche Bestimmung, was rechtsextreme Ideologien, Praktiken und Akteure ausmacht, gibt es nicht. Deutlich wird dies in der öff entlichen und akademischen Debatte, in der die Begriff e Rechtspo- pulismus, Rechtsradikalismus, Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus uneinheitlich und zum Teil synonym verwendet werden. Gleichwohl lassen sich einige zentrale Elemente benennen: Der Begriff Rechtsextremismus kann Sammelbe- zeichnung für ein in verschiedenen ideologischen Ausprägungen auftretendes Phänomen sein, das chauvinistisch-nationalistische, faschistische, neonazistische und/oder antisemitische Ideologie- elemente umfasst. Die Zugehörigkeit zu einer Ethnie, einem Volk oder einer Nation wird entlang rassisti- scher Kriterien vorgenommen. Demnach haben nicht alle Menschen den Anspruch auf Gleichheit. Abwer- tung, Feindschaft und oft auch Gewaltakzeptanz und Gewalt gegenüber als nicht zugehörig betrachteten Menschen, wie etwa Migranten oder Juden, gehören zur rechtsextremistischen Praxis. Rechtsextremisten hängen in der Regel der Idee an, dass der Staat und das nach ihrer Vorstellung ethnisch homogene Volk eine Einheit, die „Volksgemeinschaft“, bilden. Dem entspricht ein antipluralistisches, antidemokrati- sches und autoritäres Staats- und Gesellschaftsver- ständnis. Der Verfassungsschutz verwendet den Begriff Rechtsextremismus im Allgemeinen für Inhalte und Aktivitäten, die sich gegen den Kern der Verfassung richten und sich an den beschriebenen ideolo- gischen Versatzstücken orientieren. Den Begriff Radikalismus bezieht er auf politische Ziele, die als Ausdruck grundsätzlicher Kritik an der beste- henden Gesellschaftsordnung verstanden werden können, aber noch demokratie- und verfassungs- konform sind. Die Übergänge eines vielfach auch als „Rechtspopulismus“ bezeichneten Radikalismus zum Rechtsextremismus sind allerdings fl ießend, insbe- sondere, wenn die radikalen Akteure darauf abzielen, demokratische Institutionen und Verfahren zu unter- graben und Wertepluralismus ablehnen. Wird zur Durchsetzung der beschriebenen ideo- logischen Versatzstücke gegen geltendes Recht verstoßen, sprechen die Sicherheitsbehörden in Deutschland von „politisch motivierter Kriminalität – rechts“ (PMK-rechts). Wird Gewalt angewendet, so benutzen sie die Bezeichnung „politisch motivierte Gewaltkriminalität – rechts“. Dies entspricht dem in den Medien und der politischen Diskussion häufi g verwendeten Begriff „rechtsextreme Gewalt“. Eine besondere Form dieser Gewalt stellt der Rechtster- rorismus dar. Er ist durch rechtsextreme Tatmotive gekennzeichnet sowie durch planmäßig vorbereite- tes demonstratives Gewalthandeln gegen Zivilisten oder Nichtkombattanten mit dem Ziel, durch die Verbreitung von Unsicherheit und Schrecken politi- sche Veränderungen herbeizuführen. Im deutschen Strafrecht wird Terrorismus über den Begriff der „ter- roristischen Vereinigung“ (§129a und §129b StGB) defi niert. Das Bundeskriminalamt defi niert Hasskriminalität als politisch motivierte Straftaten, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zuge- hörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Iden- tität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erschei- nungsbild begangen werden. Bei der Würdigung der Umstände der Tat ist neben anderen Aspekten auch die Sicht der Betroff enen mit einzubeziehen. 47 Rechtsextremismus, Rechtsterrorismus, Hasskriminalität friedensgutachten / 2020
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Friedensgutachten 2020 Im Schatten der Pandemie: letzte Chance für Europa
Title
Friedensgutachten 2020
Subtitle
Im Schatten der Pandemie: letzte Chance für Europa
Publisher
transcript Verlag
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-8394-5381-0
Size
21.0 x 28.5 cm
Pages
162
Keywords
Frieden, Bewaffnete Konflikte, Sicherheit, Internationale Politik, Entwicklungszusammenarbeit, Krieg, Gewalt, Politik, Konfliktforschung, Globalisierung, Politikwissenschaft
Category
Recht und Politik
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