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Vor 1918
Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
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Page - 7 - in Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz

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6 Schlosskomplexes mit dem Hauptgebäude entsorgt wurde.9 Auch die Frage nach ihrer Fixierung zwischen zwei Betonplatten konnte keiner der befragten Zeitzeugen beantworten. Die nur wenigen seinerzeit durch Fügung bei Frau Stefanie Hirschfeld erhalten gebliebenen von ihr ausgeborgten Abschriften-Seiten aus den diversen Mappen KR Ludwig Pruschas, hatten in ihrer eher subjektiven Auswahl leider keinen entsprechenden Bezugspunkt herausgegriffen.10 Ein Blick auf die ehemalige Grundherrschaft hinsichtlich der Gerichtsbarkeit zeigt, dass sich die zum Großteil adeligen Inhaber aus Hochfreien, Grafen, Rittern, Baronen, mächtigen und weniger hochgestellten Nobilitäten mit unterschiedlichen Rechtsbefugnissen (zum Teil versehen mit Blutgerichtsbarkeit, zum Teil lediglich mit dem Niedergericht) rekrutierten.11 Anzumerken ist in diesem Konnex, dass die Gerichtsgewalt an sich ein Hoheitsrecht, ein Privileg der Adelsgeschlechter auf ihren grundherrlichen Besitzungen darstellte, welches entweder landesfürstliches Lehen, Pfand oder Allodium [Eigengut] war, finanzielle Einnahmen brachte und als Lehen vergeben, bzw veräußert und belastet werden konnte. Für Rechtsprobleme der breiten Masse des Volkes waren vor allem Patrimonialgerichte, Landgerichte, Dorf- und Grundobrigkeiten zuständig. Das Niedergericht stellte einen wesentlichen Bestandteil der Patrimonialgewalt dar, da diese im Hoch- und Spätmittelalter durch Verpfändung, Belehnung weitgehend den privaten grundherrlichen Gewalten anheimfiel, und nur in Ausnahmefällen beim Landesherrn verblieb.12 Niedergerichtsbarkeit umfasst laut Harth die Patrimonialgerichtsbarkeit, die Grund-, Dorf- und Vogtei- Gerichtsbarkeit. Die Grundgerichtsbarkeit gehe auf die fränkische Zeit zurück, als geistliche und weltliche Grundherrn über ihre Güter und bäuerlichen Grundholden die niedere Gerichtsbarkeit ausübten. Sie stand dem adeligen Grundherrn ohne spezielle Verleihung zu. Da der Beschuldigte im Falle eines schweren Verbrechens an das zuständige Landgericht zu überstellen war, bürgerte sich für das niedere Gericht auch der Name „Schubgericht“ ein. 13 Die vom Landesfürsten als dem Territorialherrn ausgehende Gerichtsgewalt umfasste grundsätzlich jene Bereiche, die man heute als öffentlich-, privat- und straf-rechtliche Angelegenheiten bezeichnen würde. Seit dem 15. Jahrhundert trat als erste separate Materie das Strafrecht aus der komplexen Gerichtsbarkeit heraus. Diese wurde in Hoch- ( Blut-) und Niedergerichtsbarkeit unterteilt, nach der Schwere des Deliktes bzw der Art der Strafe differenziert. Auf den anfänglichen historisch-sachlichen und räumlichen Ansatzpunkt der Grafschaft im Mittelalter, folgte das Landgericht.14 Seine Ursprünge wurzeln somit in den alten Graf- und Markgrafschaften. Landgerichte und Landrichter treten auf österreichischem Gebiet bereits im 12. und 13. Jh in Erscheinung. Aus den 9 Diverse PI Steininger, Reder, Goluch/Aichinger (26. Juli 2011),… Steininger sah während der Sprengung Teile/Objekte durch die Luft fliegen, fand danach im Schutt etliche Holzkapseln mit Siegeln (einige aus Rotwachs), partiell noch mit anhängenden Urkunden bzw Pergament- und Papierfragmenten, welche er verkaufte. Aichinger (bei dem Fritz Goluch die Fremdenführer-Ausbildung absolvierte) entdeckte alte Leder- Buchrücken. Reder wusste von entsprechenden Funden, war ebenfalls bei den Abriss- und Sprengarbeiten zugegen (auch Hirschfeld, Kletzmayr, Mitter, Ströbinger, u.a..) Etliche Augenzeugen nahmen sich ihrer Aussage nach Steine, Ziegelstücke, Marmorfragmente usw als Andenken mit nach Hause. 10 OÖLMBibl, ehem. Fundus-Teil Ludwig Pruschas, Überlassung seitens Stefanie Hirschfeld an das OÖLM. 11 Schäffer, Adelsgeschlechter Hagen. Schäffer, Hft Hagen/Linz, Bd I, II (Ms). 12 HRG, 983ff (Neef): Statutum in favorem principum von 1231/32, Fürstenprivilegien Friedrichs II. AK Greillenstein, 27. 13 Harth, Patrimonale Gerichtsbarkeit, 120. vMezler-Andelberg, PI 28. Juni 1999. AK Greillenstein, 29. 14 Kocher, Landgerichtsbarkeit, 105ff.
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Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
Title
Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
Authors
Hanna Schäffer
Herbert Schäffer
Publisher
Eigenverlag Schäffer
Location
Linz
Date
2015
Language
German
License
PD
Size
21.0 x 29.7 cm
Pages
64
Categories
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