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Schlosskomplexes mit dem Hauptgebäude entsorgt wurde.9 Auch die Frage nach ihrer
Fixierung zwischen zwei Betonplatten konnte keiner der befragten Zeitzeugen
beantworten.
Die nur wenigen seinerzeit durch Fügung bei Frau Stefanie Hirschfeld erhalten
gebliebenen von ihr ausgeborgten Abschriften-Seiten aus den diversen Mappen KR
Ludwig Pruschas, hatten in ihrer eher subjektiven Auswahl leider keinen entsprechenden
Bezugspunkt herausgegriffen.10
Ein Blick auf die ehemalige Grundherrschaft hinsichtlich der Gerichtsbarkeit zeigt, dass
sich die zum Großteil adeligen Inhaber aus Hochfreien, Grafen, Rittern, Baronen,
mächtigen und weniger hochgestellten Nobilitäten mit unterschiedlichen
Rechtsbefugnissen (zum Teil versehen mit Blutgerichtsbarkeit, zum Teil lediglich mit
dem Niedergericht) rekrutierten.11
Anzumerken ist in diesem Konnex, dass die Gerichtsgewalt an sich ein Hoheitsrecht, ein
Privileg der Adelsgeschlechter auf ihren grundherrlichen Besitzungen darstellte,
welches entweder landesfürstliches Lehen, Pfand oder Allodium [Eigengut] war,
finanzielle Einnahmen brachte und als Lehen vergeben, bzw veräußert und belastet
werden konnte.
Für Rechtsprobleme der breiten Masse des Volkes waren vor allem Patrimonialgerichte,
Landgerichte, Dorf- und Grundobrigkeiten zuständig. Das Niedergericht stellte einen
wesentlichen Bestandteil der Patrimonialgewalt dar, da diese im Hoch- und Spätmittelalter
durch Verpfändung, Belehnung weitgehend den privaten grundherrlichen Gewalten
anheimfiel, und nur in Ausnahmefällen beim Landesherrn verblieb.12
Niedergerichtsbarkeit umfasst laut Harth die Patrimonialgerichtsbarkeit, die Grund-, Dorf-
und Vogtei- Gerichtsbarkeit. Die Grundgerichtsbarkeit gehe auf die fränkische Zeit
zurück, als geistliche und weltliche Grundherrn über ihre Güter und bäuerlichen
Grundholden die niedere Gerichtsbarkeit ausübten. Sie stand dem adeligen Grundherrn
ohne spezielle Verleihung zu. Da der Beschuldigte im Falle eines schweren Verbrechens
an das zuständige Landgericht zu überstellen war, bürgerte sich für das niedere Gericht
auch der Name „Schubgericht“ ein. 13
Die vom Landesfürsten als dem Territorialherrn ausgehende Gerichtsgewalt umfasste
grundsätzlich jene Bereiche, die man heute als öffentlich-, privat- und straf-rechtliche
Angelegenheiten bezeichnen würde. Seit dem 15. Jahrhundert trat als erste separate
Materie das Strafrecht aus der komplexen Gerichtsbarkeit heraus. Diese wurde in Hoch-
( Blut-) und Niedergerichtsbarkeit unterteilt, nach der Schwere des Deliktes bzw der Art
der Strafe differenziert. Auf den anfänglichen historisch-sachlichen und räumlichen
Ansatzpunkt der Grafschaft im Mittelalter, folgte das Landgericht.14 Seine Ursprünge
wurzeln somit in den alten Graf- und Markgrafschaften. Landgerichte und Landrichter
treten auf österreichischem Gebiet bereits im 12. und 13. Jh in Erscheinung. Aus den
9 Diverse PI Steininger, Reder, Goluch/Aichinger (26. Juli 2011),… Steininger sah während der Sprengung
Teile/Objekte durch die Luft fliegen, fand danach im Schutt etliche Holzkapseln mit Siegeln (einige aus
Rotwachs), partiell noch mit anhängenden Urkunden bzw Pergament- und Papierfragmenten, welche er
verkaufte. Aichinger (bei dem Fritz Goluch die Fremdenführer-Ausbildung absolvierte) entdeckte alte Leder-
Buchrücken. Reder wusste von entsprechenden Funden, war ebenfalls bei den Abriss- und Sprengarbeiten
zugegen (auch Hirschfeld, Kletzmayr, Mitter, Ströbinger, u.a..) Etliche Augenzeugen nahmen sich ihrer
Aussage nach Steine, Ziegelstücke, Marmorfragmente usw als Andenken mit nach Hause.
10 OÖLMBibl, ehem. Fundus-Teil Ludwig Pruschas, Überlassung seitens Stefanie Hirschfeld an das OÖLM.
11 Schäffer, Adelsgeschlechter Hagen. Schäffer, Hft Hagen/Linz, Bd I, II (Ms).
12 HRG, 983ff (Neef): Statutum in favorem principum von 1231/32, Fürstenprivilegien Friedrichs II. AK
Greillenstein, 27.
13 Harth, Patrimonale Gerichtsbarkeit, 120. vMezler-Andelberg, PI 28. Juni 1999. AK Greillenstein, 29.
14 Kocher, Landgerichtsbarkeit, 105ff.
Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
- Titel
- Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
- Autoren
- Hanna Schäffer
- Herbert Schäffer
- Verlag
- Eigenverlag Schäffer
- Ort
- Linz
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 21.0 x 29.7 cm
- Seiten
- 64
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918