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Vor 1918
Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
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Page - 9 - in Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz

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8 Den Ursprung der Trennung von Nieder- und Hochgerichten sieht Neef in der fränkischen Gerichtsreform mit der Scheidung in Grafen- und Centenargerichte.17 Zur Niedergerichtsbarkeit zählen die causae minores, leichtere Straffälle, wie Schuld- und Fahrnisklagen, Vergehen bzgl Weg und Steg, Vernachlässigung auferlegter Straßen- und Brückenerhaltung, Zaunpflicht, Ableiten von Wasserläufen, Umhauen von Zaun oder Gatter, Viehschaden, Grenzverletzungen, Grenzstein versetzen, Fruchtdiebstahl am Feld, kleiner Diebstahl bis zum Wert von 5 Gulden, das Legen eines Hinterhalts, leichte Verwundungen, Rauf- oder Rumorhändel, Maß- und Gewichtsvergehen, Probleme bzgl Robot-Diensten, Steuereinziehung, Beleidigungen, übler Nachrede, Feilbieten verbotener Waren, verbotener Glücksspiele, usw. Als Strafen konnten dafür je nach Fall Geldbußen, Gefängnishaft, Ehrlosigkeit-Erklärung oder Verbannung verhängt werden.18 Die der jeweiligen Herrschaft im Allgemeinen zustehende niedere oder patrimoniale Gerichtsgewalt war an keine besonderen Befähigung gebunden. Für die Schlichtung von kleineren Delikten und Händeln zwischen den Untertanen bzw Strafen bei Übertretung der Taiding- Bestimmungen waren die Pfleger und Amtleute der Herrschaften zuständig, deren Interesse eher im Ökonomischen als im Rechtlichen lag. Dem herrschaftlichen Amtmann war der Pfleger in Vertretung des Grundherrn übergeordnet. Schwerwiegendere Vergehen aber oblagen dem Landgericht, dem Gerichtsstand für Kriminalverbrechen der Untertanen. 19 Der Niedergerichtsbarkeit (judicium inferius, judicium minus, judicium bassum, …), die geringe Vergehen behandelte, stand die Hochgerichtsbarkeit (jurisdictio alta, jurisdictio superior), die sogenannte „Formel von den drei Sachen“, nämlich „Diebstahl, Mord, Notzucht“ gegenüber.20 Die Hochgerichtsbarkeit oblag grundsätzlich dem Landgericht und erfasste alles, was blutige Körperstrafen nach sich zog.21 Manche Adelsgeschlechter [im Hagen ua die Herren vWallsee, die Grafen vSchaunberg22] besaßen durch die Verleihung des Blutbannes die (mittels Bannleihe übertragene) Gerichtsbarkeit über Kapitalverbrechen. Vom Hochrichter wurden sowohl Todes- als auch Verstümmelungsstrafen verhängt. Der deutsche König beanspruchte die alta iustitia infra limites regni, die Hochgerichtsbarkeit, welche Reichs-rechtlich im Statutum in favorem principum von 1231/32 (Fürstenprivilegien Friedrichs II.) als Recht der Landesherren ausdrücklich anerkannt wurde.23 Aufgrund des „ius gladii“ (Recht des Schwertes), auch als „Blutbann“, „Halsgericht“ oder Hochgerichtsbarkeit bezeichnet, durften Gerichtsherren in „peinlichen Sachen“ über Leib und Blut der Untertanen richten, wie dies ua die Landgerichtsordnung Ks Ferdinands III. im Jahre 1656 festlegte.24 Betroffen waren Vergehen wie Raub, Mord, Kindesmord, Formen von Diebstahl, Notzucht, Hexerei, Zauberei. Die Strafen richteten sich jeweils nach den Verbrechen (zB für Kindesmörderinnen > Ertränken, Notzucht > Feuertod, Mord > Rädern). Todesurteile, welche in der Regel Personen der sozialen Unterschicht 17 HRG, 984. 18 Kocher, Landgerichtsbarkeit, 107. HRG, 983ff. Harth, Patrimonale Gerichtsbarkeit, 122; tractatus de juribus incorporalibus vom 13. März 1679. Codex Austriacus, I, 581ff. Internet, http://de.wikisource.org/wiki/pedia.org/wiki/Kaiser_FerdinandI.:_Lehensbrief....; ...http://de.wikipedia.org/wiki//Blutgerichtsbarkeit; http://www.uni-protokolle.de/lexikon/Hochgerichtsbarkeit.html 19 Kocher, Landgerichtsbarkeit, 108. Vgl auch AK Stift Rein, 47. 20 HRG, 983ff. 21 Kocher, Strafrechtsgeschichte, 23. Streitt, PI 14. Juni 2011. 22 Schäffer, Adelsgeschlechter Hagen, 303ff, 267ff, 318ff. 23 HRG, 172ff. 24 Kocher, Landgerichtsbarkeit, 107. AK Greillenstein, 27f. Peinlich = Strafe, vom lateinischen Wort poena; (s.u.); vMezler-Andelberg, einige PI, ua 28. Juni 1999.
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Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
Title
Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
Authors
Hanna Schäffer
Herbert Schäffer
Publisher
Eigenverlag Schäffer
Location
Linz
Date
2015
Language
German
License
PD
Size
21.0 x 29.7 cm
Pages
64
Categories
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