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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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38 II. Vom Trieb zur Lust Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ Arbeit oder wegen anderer Verbrechen auf anhaltende Zeit, das bedeu- tete über acht Jahre, verurteilt worden waren ( § 188 ).126 Stooss stellte diesbezüglich fest, dass zwar auch die » politischen « Strafen des Jose- phinischen Strafgesetzes keineswegs von Grausamkeiten frei gewesen waren, jedoch » die Männer der Josephinischen Zeit insbesondere die Natur der Religionsdelikte und der Verirrungen des Geschlechtstrie- bes richtiger gewürdigt haben als ihre Vorgänger und Nachfol- ger. Denn nicht die sittliche sondern die sociale Bedeutung einer Handlung ist für ihre Criminalisierung entscheidend und maßgebend. « 127 An der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert, in jener historischen Epo- che, in der die gesellschaftliche Thematisierung der Sexualität einen ungeheuren Aufschwung erlebte und » der Ruf nach dem Staat beson- ders laut zu hören war « 128, kristallisierte sich die » Unzucht gegen die Natur « erneut als eigener Straftatbestand heraus. Als § 113 I fand sie – nunmehr wieder unter die Verbrechen eingereiht – Eingang in das Straf- gesetz 1803 129. B. Das Strafgesetz 1803 1. Entstehungsgeschichte Das Josephinische Strafgesetz erwies sich sowohl im Hinblick auf sein Strafensystem als auch mit Rücksicht auf die Lückenhaftigkeit der Strafbestimmungen rasch als reformbedürftig.130 Bereits Leopold II. erteilte den Auftrag zu einem neuen Strafgesetz, insbesondere sollten die durch die Josephinische Gesetzgebung auf drei verschiedene Geset- zeswerke, nämlich das Strafgesetz vom 13. Jänner 1787 und die Strafpro- 126 Vgl dazu auch Schäffer-Ziegler Sabine in Floßmann Ursula ( hg ), Sexualstrafrecht 140 f mit weiteren Nachweisen. 127 Stooss Carl, Gedanken 11 ( Hervorhebung im Original ). Worin genau er den sittli- chen Unwert widernatürlicher Unzucht erblickte, erwähnt Stooss in seiner kurzen Schrift nicht. 128 Kerchner Brigitte in Kerchner Brigitte / Wilde Gabriele ( hg ), Staat 159. 129 Strafgesetz über Verbrechen und schwere Polizei-Übertretungen, in Kraft getreten mit 1. 1. 1804, JGS 626. 130 Vgl Hoegel Hugo, Geschichte des Österreichischen Strafrechtes in Verbindung mit einer Erläuterung seiner grundsätzlichen Bestimmungen ( 1904 ) 85.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Title
Verkehrte Leidenschaft
Subtitle
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Author
Elisabeth Greif
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
478
Category
Recht und Politik
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